Kurztitel

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 43

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Text

FÜNFTER TEIL
BESTIMMUNGEN ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DIESER AKTE

TITEL römisch eins
EINSETZUNG DER ORGANE UND GREMIEN

ARTIKEL 43

Das Europäische Parlament nimmt die infolge des Beitritts erforderlichen Anpassungen seiner Geschäftsordnung vor.