Kurztitel

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 40

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Text

ARTIKEL 40

Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts nicht zu behindern, darf die Durchführung der innerstaatlichen Vorschriften der neuen Mitgliedstaaten während der in den Anhängen römisch fünf bis römisch vierzehn vorgesehenen Übergangszeiten nicht zu Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten führen.