Absatz eins,Für den Zeitraum bis zum 31. Oktober 2004 gelten die folgenden Bestimmungen
- Litera ain Bezug auf Artikel 205 Absatz 2 des EG-Vertrags und Artikel 118 Absatz 2 des Euratom-Vertrags:Ist zu einem Beschluss des Rates die qualifizierte Mehrheit erforderlich, so werden die Stimmen der Mitglieder wie folgt gewogen: