Kurztitel

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 16

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Text

KAPITEL 6
DER AUSSCHUSS FÜR WISSENSCHAFT UND TECHNIK

ARTIKEL 16

Artikel 134 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Euratom-Vertrags erhält folgende Fassung:

“(2) Der Ausschuss besteht aus neununddreißig Mitgliedern, die vom Rat nach Anhörung der Kommission ernannt werden.”