der Ausdruck “ursprüngliche Verträge”
- Litera aden Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (“EG-Vertrag”) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (“Euratom-Vertrag”) mit den Änderungen oder Ergänzungen, die durch vor diesem Beitritt in Kraft getretene Verträge oder andere Rechtsakte vorgenommen worden sind,
- Litera bden Vertrag über die Europäische Union (“EU-Vertrag”) mit den Änderungen oder Ergänzungen, die durch vor diesem Beitritt in Kraft getretene Verträge oder andere Rechtsakte vorgenommen worden sind;