Väter-Karenzgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 651 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 64 aus 2004,
Paragraph 8 h
01.07.2004
Die Paragraphen 8 bis 8 g sind auch für eine vom Arbeitnehmer beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt.