Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn – Bauvorhaben „Vollausbau (2. Röhre) Katschbergtunnel“ im Bereich der Gemeinden Sankt Michael im Lungau, Muhr und Rennweg am Katschberg
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 227 aus 2004,
römisch fünf
Artikel eins
04.06.2004
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Straßenverlauf der A 10 Tauern Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Sankt Michael im Lungau, Muhr und Rennweg am Katschberg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Talröhre durchquert den Katschberg und verläuft annähernd parallel zur bestehenden Bergröhre. Die Bergröhre wird die Richtungsfahrbahn Villach und die Talröhre, welche östlich vom Bestand liegt, die Richtungsfahrbahn Salzburg aufnehmen. Die Talröhre beginnt bei km 106,313 und endet bei km 111,731.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Talröhre aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, bei den Ämtern der Salzburger und Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden Sankt Michael im Lungau, Muhr und Rennweg am Katschberg aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. 201422/A5001/0 510/KTTAL/T1V im Maßstab 1: 5000) zu ersehen. – Die Festlegung der Straßenachse erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Vorprojektes. Dieses Vorprojekt sowie die Beilage 1 zu Zl. 315510/26-II/ST3/03, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält und die Beilage 2 betreffend zusätzlich erforderliche Maßnahmen, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.
23.02.2026
20003386
NOR40052502