Kurztitel

Konsumentenschutzgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 140 aus 1979, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 31 a

Inkrafttretensdatum

01.10.2004

Außerkrafttretensdatum

31.10.2009

Text

Mißbrauch von Zahlungskarten im Fernabsatz

Paragraph 31 a,

Wenn bei einem Vertragsabschluß im Fernabsatz (Paragraph 5 a, oder Paragraph eins, des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2004,) eine Zahlungskarte oder deren Daten mißbräuchlich verwendet werden, so kann der berechtigte Karteninhaber vom Aussteller der Karte verlangen, daß eine Buchung oder Zahlung rückgängig gemacht bzw. erstattet wird. Von dieser Bestimmung kann zum Nachteil eines Verbrauchers nicht abgewichen werden.