Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2026,
BG
Paragraph 9
01.10.2004
30.09.2026
FernFinG
20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein
Hat der Verbraucher im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag über eine Finanzdienstleistung einen anderen Fernabsatzvertrag über Dienstleistungen des Unternehmers oder eines Dritten auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Unternehmer abgeschlossen, so gilt der Rücktritt vom Vertrag über die Finanzdienstleistung auch für diesen zusätzlichen Vertrag.
EG/EU: Artikel 7,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2026,
29.07.2026
20003383
NOR40052477