Kurztitel

Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 20,

Inkrafttretensdatum

26.09.2002

Text

Artikel 20

Ergänzungsabkommen

Die EUTELSAT kann mit jeder Partei des Protokolls Ergänzungsabkommen oder andere Vereinbarungen zur Durchführung der Bestimmungen dieses Protokolls oder um auf sonstige Art eine wirksame Tätigkeit der EUTELSAT zu gewährleisten, in bezug auf diese Partei schließen.