Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT
Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2004,
Artikel 20,
26.09.2002
Die EUTELSAT kann mit jeder Partei des Protokolls Ergänzungsabkommen oder andere Vereinbarungen zur Durchführung der Bestimmungen dieses Protokolls oder um auf sonstige Art eine wirksame Tätigkeit der EUTELSAT zu gewährleisten, in bezug auf diese Partei schließen.