Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Text

ARTIKEL 1

Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten der Entwicklung und der Erweiterung ihrer gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Tourismus besondere Aufmerksamkeit widmen und sich um deren Förderung bemühen. Zu diesem Zwecke werden sie eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Institutionen, Organisationen und Unternehmungen des Tourismus der Republik Österreich und der Tschechischen Republik im gesamtstaatlichen wie im regionalen Bereich fördern.