Kurztitel

Status der zur Ausbildung irakischer Polizeikräfte eingesetzten österreichhischen Exekutivbeamten/innen (Jordanien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 33 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

13.03.2004

Text

Artikel 3

Dieses Übereinkommen tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Es kann durch eine diplomatische Notifikation gekündigt werden, die am ersten Tag des zweiten Monats nach ihrem Eingang bei der anderen Vertragspartei wirksam wird.

Geschehen zu Amman, am 13. März 2004, in zwei Ausfertigungen in englischer Sprache.