Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 451 aus 2015,
Paragraph 4,
01.06.2004
31.12.2015
Grundausbildung ist jene dienstliche Ausbildung, die zur Erfüllung der Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernissen führen soll. Sie hat den Bediensteten die Grund- und Übersichtskenntnisse sowie fachliche, soziale und methodische Fähigkeiten, die für den vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlich sind, zu vermitteln.