12. ÖBB-Übertragungs-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 200 aus 2004,
Paragraph eins,
07.05.2004
Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Planungskostenvolumen (ohne Eigenleistungen) auf Preisbasis 1. Jänner 2004 in der Höhe von insgesamt 11,550 Millionen Euro ergibt:
Wien Hütteldorf; Errichtung Zentralstellwerk
Straßwalchen – Salzburg Hbf.; Nahverkehrsausbau
Angern; Erneuerung und Verstärkung Unterwerk
Hohenau; Errichtung Unterwerk
Linz Urfahr – Aigen Schlägl; nahverkehrsgerechter Ausbau Mühlkreisbahn (Phase1) St. Margrethen – Lauterach; Attraktivierung (Phase 1)