„Europäischer Haftbefehl“ eine Entscheidung einer Justizbehörde eines Mitgliedstaats, die auf die Festnahme und Übergabe einer Person durch die Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaats zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme gerichtet ist;