für ein Einzelgespräch pro Kurseinheit ............. 109 Euro. In diesen Preisen sind alle Zuschläge enthalten (“Inklusivpreise”). Im Fall von fremdsprachigen Kursteilnehmern kann ein Dolmetscher beigezogen werden.
Nachschulungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 357 aus 2002, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 196 aus 2004,
römisch fünf
Paragraph 11
01.10.2004
08.02.2005
FSG-NV
14/01 Verwaltungsorganisation; 90/02 Kraftfahrrecht
Die Gebühr für die Teilnahme an einer Nachschulung beträgt pro Teilnehmer
24.01.2025
20002159
NOR40051891