Kurztitel

Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Lettland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 19 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 10

Inkrafttretensdatum

01.04.2004

Text

Artikel 10

Verhältnis zu anderen Regelungen

Die Bestimmungen dieses Abkommens berühren nicht die Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus anderen zweiseitigen und mehrseitigen internationalen Verträgen ergeben.