Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Lettland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 19 aus 2004,
Artikel 10
01.04.2004
Die Bestimmungen dieses Abkommens berühren nicht die Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus anderen zweiseitigen und mehrseitigen internationalen Verträgen ergeben.