Abkommen betreffend polizeiliche Zusammenarbeit (Lettland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 19 aus 2004,
Artikel 8
01.04.2004
Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien können bei Bedarf Konsultationen abhalten, um Maßnahmen der Durchführung dieses Abkommens zu erörtern.