Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Bundesgesetzblatt Nr. 138 aus 1961,
Vertrag – Multilateral
Artikel 4
02.07.1961
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Der Beförderungsvertrag wird in einem Frachtbrief festgehalten. Das Fehlen, die Mangelhaftigkeit oder der Verlust des Frachtbriefes berührt weder den Bestand noch die Gültigkeit des Beförderungsvertrages, der den Bestimmungen dieses Übereinkommens unterworfen bleibt.
15.03.2023
10011341
NOR40051076