Kurztitel

Internationale Energie-Agentur - Fortgeschrittene Wärmepumpen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 410 aus 1982,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

21.08.1982

Text

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember 1981

  1. Ziffer eins
    den Abschluß des vorstehenden Staatsvertrages samt Anhang verfassungsmäßig genehmigt;
  2. Ziffer 2
    folgenden Beschluß gefaßt: Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG ist dieser Staatsvertrag vom Bundeskanzler dadurch kundzumachen, daß dieser Vertrag für die Dauer seiner Geltung zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundeskanzleramt, Sektion römisch vier, während der Amtsstunden aufgelegt wird.