Zwölfter Nachtrag zum Arzneibuch
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 141 aus 2004,
römisch fünf
Paragraph 2
31.03.2004
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des vierten und fünften Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
28.09.2017
20003251
NOR40050833