Kurztitel

Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 121 aus 2004, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 383 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins,

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Außerkrafttretensdatum

28.02.2007

Text

Paragraph eins, Die Amtsbereiche der Zollämter werden organisatorischen Zweckmäßigkeiten und den Bedürfnissen einer bürgernahen Verwaltung folgend zusammengefasst.

Die Regionalisierung orientiert sich an geografischen Gegebenheiten, organisatorischen Mindestgrößen und an den Gegebenheiten des Reise- und Warenverkehrs.

Die Wirtschaftsraumkonzeption trägt einerseits einer weitgehenden Ausrichtung an den Bedürfnissen des Verkehrs, der Wirtschaft und der Zollbeteiligten Rechnung, andererseits ermöglicht die Bildung größerer Einheiten eine zweckmäßige, einfache und Kosten sparende Vollziehung mit hoher dezentraler Autonomie.