Absatz eins,Die Anklageschrift hat anzuführen:
- Ziffer einsden Namen des Angeklagten sowie weitere Angaben zur Person,
- Ziffer 2Zeit, Ort und die näheren Umstände der Begehung der dem Angeklagten zur Last gelegten Tat und die gesetzliche Bezeichnung der durch sie verwirklichten strafbaren Handlung,
- Ziffer 3die übrigen anzuwendenden Strafgesetze.