Kurztitel

Strafprozeßordnung 1975

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 167,

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Text

9. Hauptstück
Fahndung, Festnahme und Untersuchungshaft

1. Abschnitt
Fahndung

Definitionen

Paragraph 167,

Im Sinne dieses Gesetzes ist

  1. Ziffer eins
    „Personenfahndung“ jede Maßnahme zur Ermittlung des Aufenthaltes einer Person und zur Festnahme des Beschuldigten auf Grund einer Anordnung der Staatsanwaltschaft,
  2. Ziffer 2
    „Sachenfahndung“ jede Maßnahme zur Feststellung des Verbleibes einer Sache und zu ihrer Sicherstellung.