vom Gegenstand des gegen ihn bestehenden Verdachts sowie über seine wesentlichen Rechte im Verfahren informiert zu werden (Paragraph 50,),
Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 2004,
Paragraph 49,
01.01.2008
31.05.2009
2. Abschnitt
Der Beschuldigte
Rechte des Beschuldigten
Paragraph 49, Der Beschuldigte hat insbesondere das Recht,