Kurztitel

Strafprozeßordnung 1975 ÜR

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 15 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 7

Inkrafttretensdatum

02.03.2004

Text

Artikel römisch sieben
Übergangsbestimmung

Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 15 aus 2004,, zu den Paragraphen 9, 13, 38 a und 393, Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975,)

Die durch dieses Bundesgesetz geänderten Strafbestimmungen sind in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor ihrem In-Kraft-Treten das Urteil in erster Instanz gefällt worden ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruches ist jedoch im Sinne der Paragraphen eins, 61, StGB vorzugehen.