Absatz 2,Militärische Organe im Wachdienst dürfen Personen zum Zweck ihrer Vorführung vor die für das Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz zuständige Behörde vorläufig festnehmen, sofern diese Personen auf frischer Tat betreten werden
- Ziffer einsbei einer als Verwaltungsübertretung erklärten Nichtbefolgung eines Verbotes betreffend ein Platzverbot nach Paragraph 9, oder
- Ziffer 2bei einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 5, des Sperrgebietsgesetzes 2002 (SperrGG 2002), Bundesgesetzblatt , römisch eins Nr. 38.