Absatz eins,Der Grund, die Art, der Beginn und die Dauer der Freiheitsbeschränkung sind schriftlich zu dokumentieren. Ärztliche Zeugnisse und der Nachweis über die notwendigen Verständigungen sind diesen Aufzeichnungen anzuschließen.
Heimaufenthaltsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 11 aus 2004,
BG
Paragraph 6
01.07.2005
HeimAufG
82/06 Krankenanstalten, Kurorte
11.05.2017
20003231
NOR40050320