Kurztitel

VfGH-Aufhebung Altlastenatlas

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 96 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

28.02.2004

Text

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2003, G 6/03, römisch fünf 6/03, zu Recht erkannt:

  1. Ziffer eins
    Der Altlastenatlas, geführt von der Umweltbundesamt GmbH, kundgemacht durch Gewährung der öffentlichen Einsicht beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und beim Amt der jeweiligen Landesregierung, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
  2. Ziffer 2
    Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2004 in Kraft.