Kurztitel

Trockenmilchverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 45 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

23.01.2004

Außerkrafttretensdatum

27.02.2008

Text

Geltungsbereich

Paragraph eins, Diese Verordnung gilt für folgende Erzeugnisse:

  1. Ziffer eins
    Eingedickte Milch
    Flüssige gezuckerte oder ungezuckerte Erzeugnisse, die unmittelbar durch teilweisen Wasserentzug aus Milch, aus ganz oder teilweise entrahmter Milch oder einer Mischung dieser Erzeugnisse, auch unter Zusatz von Rahm, Trockenmilch oder diesen beiden Erzeugnissen hergestellt werden, wobei der Zusatz von Trockenmilch 25% der gesamten Milchtrockenmasse in den Enderzeugnissen nicht überschreiten darf.
    Darunter fallen:
    1. Litera a
      Arten ungezuckerter Kondensmilch
      • Strichaufzählung
        Kondensmilch mit hohem Fettgehalt
        Eingedickte Milch mit einem Gehalt an Fett von mindestens 15% und an gesamter Milchtrockenmasse von mindestens 26,5%.
      • Strichaufzählung
        Kondensmilch oder kondensierte Vollmilch
        Eingedickte Milch mit einem Gehalt an Fett von mindestens 7,5% und an gesamter Milchtrockenmasse von mindestens 25%.
      • Strichaufzählung
        Teilentrahmte Kondensmilch
        Eingedickte Milch mit einem Gehalt an Fett von mindestens 1% und weniger als 7,5% und an gesamter Milchtrockenmasse von mindestens 20%.
      • Strichaufzählung
        Kondensmagermilch oder kondensierte Magermilch Eingedickte Milch mit einem Gehalt an Fett von höchstens 1% und an gesamter Milchtrockenmasse von mindestens 20%.
    2. Litera b
      Arten gezuckerter Kondensmilch
      • Strichaufzählung
        Gezuckerte Kondensmilch oder gezuckerte kondensierte Vollmilch
        Eingedickte Milch mit Zusatz von Saccharose (Halbweißzucker, Weißzucker oder raffinierter Weißzucker) und einem Gehalt an Fett von mindestens 8% und an gesamter Milchtrockenmasse von mindestens 28%.
      • Strichaufzählung
        Gezuckerte teilentrahmte Kondensmilch oder gezuckerte teilentrahmte kondensierte Milch
        Eingedickte Milch mit Zusatz von Saccharose (Halbweißzucker, Weißzucker oder raffinierter Weißzucker) und einem Gehalt an Fett von mindestens 1% und weniger als 8% und an gesamter Milchtrockenmasse von mindestens 24%.
      • Strichaufzählung
        Gezuckerte Kondensmagermilch oder gezuckerte kondensierte Magermilch
        Eingedickte Milch mit Zusatz von Saccharose (Halbweißzucker, Weißzucker oder raffinierter Weißzucker) und einem Gehalt an Fett von nicht mehr als 1% und an gesamter Milchtrockenmasse von nicht weniger als 24%.
  2. Ziffer 2
    Trockenmilch
    Unmittelbar durch Wasserentzug aus Milch, aus entrahmter oder teilentrahmter Milch, aus Rahm oder einer Mischung dieser Erzeugnisse hergestellte Erzeugnisse in Pulverform mit einem Wassergehalt von nicht mehr als 5% im Enderzeugnis.
    Darunter fallen:
    1. Litera a
      Milchpulver mit hohem Fettgehalt
      Trockenmilch mit einem Gehalt an Fett von mindestens 42%.
    2. Litera b
      Milchpulver oder Vollmilchpulver
      Trockenmilch mit einem Gehalt an Fett von mindestens 26% und weniger als 42%.
    3. Litera c
      Teilentrahmtes Milchpulver
      Trockenmilch mit einem Gehalt an Fett von mehr als 1,5% und weniger als 26%.
    4. Litera d
      Magermilchpulver
      Trockenmilch mit einem Gehalt an Fett von höchstens 1,5%.