im selben Sichtfeld wie die Liste der Zutaten,
Schokoladeverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 628 aus 2003,
römisch fünf
Paragraph 7
31.12.2003
82/05 Lebensmittelrecht
Bei Schokoladeerzeugnissen, die gemäß Paragraphen 2 und 3 andere pflanzliche Fette als Kakaobutter enthalten, ist der ins Auge fallende und deutlich lesbare Hinweis „enthält neben Kakaobutter auch andere pflanzliche Fette“ anzubringen. Dieser Hinweis hat
30.10.2017
20003127
NOR40048920