Absatz eins,Der Übergeber hat im Begleitschein folgende Angaben zu machen:
- Ziffer einsAbfallart gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins,;
- Ziffer 2Masse des gefährlichen Abfalls in Kilogramm;
- Ziffer 3vorgesehenes Behandlungsverfahren gemäß Anhang 1 Spalte 1;
- Ziffer 4Name, Anschrift und Identifikationsnummer des Übergebers und die Postleitzahl des Absendeortes;
- Ziffer 5Begleitscheinnummer (fortlaufende BS-Nr.) einschließlich der Jahresangabe in der Rubrik “Übergabe”, falls nicht vom Übernehmer in der Rubrik “Übernahme” vorausgefüllt;
- Ziffer 6Datum des Transportbeginns und
- Ziffer 7Name und Anschrift des Übernehmers.
Der Übergeber hat vor dem Transport die Richtigkeit dieser Angaben im Begleitschein durch eigenhändige Unterschrift zu bestätigen.