(4)Absatz 4,Die obersten Rechnungsziele der Kostenrechnung zur Erfüllung krankenanstalteninterner Zwecke im Rahmen der Selbstinformationspflicht bestehen in der Bereitstellung von Kosteninformationen für die Schaffung von Kostentransparenz und für die Erweiterung und Stärkung des Kostenbewusstseins, für die Planung und Steuerung von Prozessen, Programmen und Potenzialen, für die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses, für Entscheidungen und für Erfolgs-, Bewertungs-, Kennzahlen- und Vergleichsrechnungen.