Absatz eins,Das Prüfungsergebnis ist mit einer der folgenden Noten zu bewerten:
- Ziffer einsausgezeichnet, bei weit über dem Durchschnitt liegenden, hervorragenden Kenntnissen und Fähigkeiten;
- Ziffer 2sehr gut, bei überdurchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten;
- Ziffer 3gut, bei durchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten;
- Ziffer 4nicht genügend, bei unterdurchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten.