Kurztitel

Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 6,

Inkrafttretensdatum

24.12.2003

Außerkrafttretensdatum

04.05.2009

Text

                                                            Anlage 6

                    KOLLEG FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

                            I. STUNDENTAFEL

         (Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                         Unterrichtsgegenstände)

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                              Wochenstunden                 Lehrver-

A. Pflichtgegenstände                                        pflich-

                                Semester          Summe      tungs-

                          1.    2.    3.    4.               gruppe

--------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion ............   1     1     1     1       4        (III)

2. Lebende

    Fremdsprache(n)

    *1) *2) *3) ........   5     5     4     4                 (I)

3. Spezielle Ökologie .   2     2     1     1                 II

4. Betriebs- und

    Volkswirtschaft (mit

    Schwerpunkt

    Tourismus ..........   4     4     4     4                 II

5. Rechnungswesen und

    Controlling *4) ....   5     5     4     4                  I

6. Textverarbeitung und

    Publishing *4) .....   3     3     3     3                 III

7. Wirtschafts-

    informatik .........   2     2     2     2                  I

8. Recht ..............   2     2     -     -                 III

9. Betriebsorganisato-

    rische Übungen *4) .   -     -     4     4                  I

10. Ernährung ..........   2     2     1     1                 III

11. Food and Beverage ..   6     6     6     6                 IVb

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ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwer-

   punkte *2)

   Lebende Fremdsprache

   *1) .................   3     3     5     5                 (I)

   Fremdsprachen und

   Wirtschaft *1) ......   3     3     5     5                  I

   Umweltökonomie ......   3     3     5     5                 II

   Ernährungs- und

   Betriebswirtschaft ..   3     3     5     5                 II

   Betriebsorganisation

   und

   Wirtschaftsleitung ..   3     3     5     5                 III

   Humanökologie .......   3     3     5     5                 III

   Sozialverwaltung ....   3     3     5     5                 III

   Kulturtouristik .....   3     3     5     5                 III

   Gesundheit und

   Soziales ............   3     3     5     5                 III

   Medieninformatik ....   3     3     5     5                  I

c) Schulautonome

   Pflichtgegenstände *2)  2     2     2     2             (I-IV) 5)

   Pflichtgegenstände

   mit erhöhtem

   Stundenausmaß

   Seminare:

   Fremdsprachenseminar

   *1) .................                                        I

   Betriebsorganisatori-

   sches Seminar .......                                        I

   Allgemeinbildendes

   Seminar .............                                       III

   Fachtheoretisches

   Seminar .............                                       III

   Praxisseminar .......                                       IV

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Gesamtwochenstundenzahl  33-37 33-37 33-37 33-37  144 *6)

--------------------------------------------------------------------

B. Pflichtpraktikum

8 Wochen zwischen 2. und 3. Semester

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)

D. Förderunterricht *2)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

--------------------------------------------------------------------

                              Wochenstunden                 Lehrver-

                                                             pflich-

                                Semester          Summe      tungs-

                          1.    2.    3.    4.               gruppe

--------------------------------------------------------------------

Englisch ...............  (2)   (2)   (2)   (-)     (6)        (I)

Lebende Fremdsprache(n)

*1) ....................  (2)   (2)   (2)   (-)     (6)        (I)

Rechnungswesen und

Controlling *4) ........  (2)   (2)   (2)   (-)     (6)         I

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*1) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache(n) anzugeben.

*2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).

*3) Schulautonome Gliederung in Teilbereiche mit getrennter

Beurteilung ist möglich.

*4) Mit Computerunterstützung.

*5) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

*6) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und Semestern zu treffen; siehe im Übrigen Abschnitt römisch III.

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römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 77 Absatz eins, Litera c, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte und unter Anwendung moderner technischer Hilfsmittel zu vermitteln. Es hat sie unter der Voraussetzung der Ableistung einer entsprechenden Praxis zu befähigen, gehobene Tätigkeiten oder Führungspositionen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus und Ernährung einzunehmen.

Der Lehrplan dient im Besonderen der Erreichung folgender Ausbildungs- und Erziehungsziele: Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kommunikations- und Kritikfähigkeit sowohl in der Muttersprache als auch in den Fremdsprachen, soziales Engagement sowie die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit fundierten fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden. Er soll sich mit dem österreichischen Wirtschaftsleben auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt erkennen können.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch III a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch III b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Semester die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Semestern zu führen.
  2. Ziffer 2
    Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal acht Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 16 Wochenstunden betragen.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch III c. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Semester, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Semestern) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch III d. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

In diesen Fällen haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten.

römisch IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Ereignisse einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hierzu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, dass der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

Der Unterricht kann auf der Basis rechtlich abgesicherter Vereinbarungen auch disloziert in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 416 aus 1989,.
  2. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.
  3. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
  2. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.
  2. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  1. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.
  2. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
  3. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

  1. Ziffer 2
    LEBENDE FREMDSPRACHE(N)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Situationen aus dem Alltag.
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
beruflichen Umfeld.
Wirtschaftliche Besonderheiten des Sprachraumes der Zielsprache.
Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.
Kulturleben.
Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.
Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische
Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.
Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.
Wirtschaft und Politik des Sprachraumes der Zielsprache.
Aktuelle Themen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Restaurant, Gastronomie, Rezeption, Reisebüro,
Tourismusorganisationen.
Standardformen der Wirtschaftskorrespondenz - Fallbeispiele aus
der beruflichen Praxis.
Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.
Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz)
Schularbeiten:
1.-4. Semester: Je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit; nach
Bedarf auch dreistündig.

3. SPEZIELLE ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Bevölkerungsentwicklung, zukünftige Weltbevölkerung und ihre
Versorgung mit Nahrung, Rohstoffen und Energie.
Umweltchemikalien:
Ermittlung und Bedeutung wichtiger Grenzwerte (LD-, MAK-, MIK-, BAT-, ADI- und TRK-Werte).
Chemische Produkte im Betrieb und im Haushalt:
Ökologisch orientierter Einkauf, Ökologie von Waschmitteln,
Produktbewertung.
Abfallbeseitigung und -verwertung, Müllanalysen, Ökobilanz.
Konventionelle und regenerative Energiequellen, Energiebilanz von Haushalt und Betrieb, Energiesparmaßnahmen.
Radioaktivität.
Luftschadstoffe:
Ursache, Auswirkung und Gegenmaßnahmen (Schwefel- und Stickoxide, Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Staub, Ozon ua.).
Ozonloch und Treibhauseffekt:
Regionale und globale Klimaveränderungen.
Wasserversorgung, Gewässergüte, Abwasserbehandlung.
Bodenchemie, Bodenbelastung.
Problemkreis Landwirtschaft:
Schädlingsbekämpfung, Düngemitteleinsatz, Massentierhaltung,
Gentechnologie, transgene Lebewesen, gentechnische Produkte.
Schadstoffe in Lebensmitteln:
Schwermetalle, Pestizide, Antibiotika, Hormone.
Individualverkehr und öffentlicher Verkehr, sanfte Mobilität.
Umweltorientiertes Tourismusmanagement, nachhaltiger Tourismus, Nationalparks, Raumplanung.
Betriebs- und volkswirtschaftliche Aspekte des Umweltschutzes. Qualitäts- und Umweltmanagement.

  1. Ziffer 4
    BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT (MIT SCHWERPUNKT TOURISMUS)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Grundlagen der Wirtschaft:
Ökonomisches Prinzip, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren,
Preismechanismus.
Volkswirtschaftlicher Kreislauf.
Die Wirtschaftsordnung Österreichs.
Handelsrecht:
Kaufmannseigenschaft; Vollmachten in der Unternehmung; Firmenbuch; Unternehmensgründung. Die regelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages einschließlich Schriftverkehr, Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung.
Die konstitutiven Entscheidungen im Unternehmen:
Standortwahl, Wahl der Rechtsform, Finanzierung, Investition,
Marktformen und Unternehmenskonzentrationen.
Wertpapiere und Börse:
Arten (festverzinsliche Wertpapiere, Anteilspapiere, Optionen); Kapitalanlagestrategien; die Wiener Wertpapierbörse.
Marketing:
Marktforschung, absatzpolitisches Instrumentarium.
Management und Organisation:
Führungsstile und Managementkonzeptionen, Organisationsprinzipien und -entwicklung. Personalbereich (Rechte und Pflichten der Mitarbeiter; Mitarbeiterauswahl und -beurteilung, Einstellungsgespräch und Bewerbung einschließlich Schriftverkehr;
Mitarbeiterführung).
Wirtschaftspolitik des Staates:
Konjunkturpolitik - Bruttoinlandsprodukt; Budgetpolitik;
Beschäftigungspolitik - Arbeitslosigkeit; Währungspolitik; Geld- und Inflationstheorie; Zahlungsbilanz.
Volkswirtschaftliche Bedeutung des Fremdenverkehrs und der Fremdenverkehrspolitik.
Allgemeine Fremdenverkehrslehre:
Innerbetriebliche Organisation der Fremdenverkehrsbetriebe, betriebswirtschaftliche Besonderheiten des Reisebüros, wichtige österreichische Fremdenverkehrsbetriebe.
Bedeutung und besondere Probleme des Handelsbetriebes:
Verkaufsform, Personalpolitik, Marketing und Werbung.
Der Außenhandelsbetrieb und die staatliche Außenhandelspolitik:
Besondere Zahlungsarten, Risikoabsicherung, Incoterms; Exportförderungen, Zoll- und Handelsabkommen.
Sozialpolitik des Staates.

  1. Ziffer 5
    RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Grundlagen des Rechnungswesens:
Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Buchführungssysteme
(Überblick); Buchführungsvorschriften.
System der doppelten Buchführung:
Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von Geschäftsfällen, Kontenabschluss; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung. Bücher der doppelten Buchführung (Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).
Umsatzsteuer:
System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung der Umsatzsteuer
und Vorsteuer.
Verbuchung von Geschäftsfällen:
Beleg und Belegwesen; Kontierung und Verbuchung laufender
Geschäftsfälle; Summen- und Saldenbilanz.
Waren- und Zahlungsverkehr innergemeinschaftlich und mit dem Ausland.
Verbuchung von Geschäftsfällen im Hotel- und Gastgewerbe:
Waren- und Leistungsverrechnung, Zahlungsverkehr; Hilfsaufzeichnungen und Nebenbücher.
Rechnungswesen des Reisebüros:
Erfassung und Verbuchung typischer Geschäftsfälle.
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung lohnabhängiger Abgaben und deren Verbuchung; Besonderheiten der Personalverrechnung im Hotel- und Gastgewerbe.
Jahresabschluss:
Waren- und Materialbewertung (verschiedene Verfahren), Bewertung
von Halb- und Fertigerzeugnissen.
Anlagenbewertung.
Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten.
Rückstellungen.
Rechnungsabgrenzungen.
Jahresabschluss der Einzelunternehmung, von Personen- und Kapitalgesellschaften (GmbH); Rücklagen.
Bewertungsprobleme und steuerliche Investitionsbegünstigungen.
Bilanzkennzahlen (Cash flow), Bilanzanalyse.
Kostenrechnung:
Begriff; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen; Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung); Kostendeckungsanalyse; Betriebsabrechnung.
Controlling:
Wesen, Aufgaben; Controlling-Regelkreis. Organisation des Controlling.
Einnahmen- und Ausgabenrechnung:
Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,
Erfolgsermittlung.
Steuern:
Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),
Steuerentrichtung.
Bilanztheorie:
Zweck und Arten der Bilanz; Bilanzierungsgrundsätze; handels- und
steuerrechtlicher Gewinn.
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
Lösung einfacher Probleme der Büroorganisation und des Rechnungswesens unter Einsatz von Standard- bzw. Branchensoftware.
Schularbeiten:
1.-4. Semester: Je 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

  1. Ziffer 6
    TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Computertastatur.
Grundlagen der Textgestaltung; Richtlinien der Textgestaltung
entsprechend der ÖNORM.
Aktuelle Textverarbeitungssoftware:
Funktionen; Rationalisierungsmöglichkeiten des Schriftverkehrs
durch Einsatz der Textverarbeitungssoftware.
Arbeiten mit dem Diktiergerät.
Korrespondenz nach Stichwörtern - Konzeptschreiben.
Einbetten und Verknüpfen von Texten, Bildern und Grafiken (Scannen).
Verknüpfen eines Textverarbeitungsprogrammes mit Daten aus anderen Softwareprodukten (zB Tabellenkalkulation, Datenbank).
Grundlagen der Typografie und des Layout.
Erstellung druckreifer Vorlagen unter Einsatz von
Desktop-Publishing-Software.
Moderne Möglichkeiten der Textübermittlung.
Entwicklungstendenzen im Bereich der Büroorganisation und Telekommunikation.
Schularbeiten:
1.-4. Semester: Je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

  1. Ziffer 7
    WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Grundlagen der Informationstechnologie:
Aufbau und Funktionsweise eines Computers; Bedeutung und Konfigurationen des Computers im Alltag; unterschiedliche Softwarearten.
Auswirkungen der Informationsverarbeitung auf Individuum und Gesellschaft; Schutz geistigen Eigentums; Datensicherheit, Datenschutz.
Software:
Praktische Beherrschung eines Betriebssystems; die wesentlichen
Funktionen eines E-Mails.
Einfache und fortgeschrittene Techniken der Tabellenkalkulation.
Design, Erstellung und Abfrage von Datenbanken; Berichte aus Abfragedaten.
Grundlagen der Präsentationstechnik; Beherrschung eines Präsentationsprogrammes.
Praktische Beherrschung der aktuellen Telekommunikationstechnik
zur Beschaffung von Informationen.
Kommunikations- und Datennetze:
Grundlagen, Funktionsweise und Aufbau.
Ergonomie eines PC-Arbeitsplatzes.
Schularbeiten:
1.-4. Semester: Je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

8. RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Rechtsstruktur:
Arten des Rechts, Zugang zum Recht.
Gerichtsbarkeit (Instanz, Gerichtsverfahren); Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Privatrecht:
Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutz-, Insolvenzrecht.
Gewerberecht:
Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus;
Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung;
Gewerbebehörden und Gewerbeverfahren.
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht.
Grundzüge des Handelsrechts.
Spezielle rechtliche Bestimmungen im Tourismus.
Umweltrecht.
Grundzüge des Strafrechts.
Für die Wirtschaft relevante Rechtsnormen der Europäischen Union.

  1. Ziffer 9
    BETRIEBSORGANISATORISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Arbeit in der Übungsfirma in den ausbildungsspezifischen Bereichen unter Einsatz der in der Praxis verwendeten Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien.
Es sind zumindest für die folgenden Aufgabenbereiche Abteilungen einzurichten:
Marketing und Verkauf; Buchführung, Kostenrechnung und Controlling; Bilanzerstellung und Steuererklärung; Finanzplanung und Budgetierung; Lagerbewirtschaftung; Personalplanung und Personalverrechnung.

10. ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Ernährung und Gesundheit:
Ernährungsverhalten.
Funktion und Bestandteile der Nahrung.
Energie- und Nährstoffbedarf.
Nähr- und Wirkstoffe.
Stoffwechsel.
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und ökonomische Bedeutung sowie Handelsformen von kohlenhydratreichen Lebensmitteln, Nahrungsfetten, eiweißreichen Lebensmitteln, vitamin- und mineralstoffreichen Lebensmitteln, Würz- und Genussmitteln.
Lebensmittelgesetz.
Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln.
Veränderungen des Wertes der Nahrung durch küchentechnische
Einflüsse und Lebensmittel-technologie.
Entwicklungen auf dem Lebensmittelsektor (fast food, slow food, food design).
Kostformen für Gesunde und Kranke:
Differenzierung nach Alter, Leistung und spezieller
Belastungssituation.
Gemeinschaftsverpflegung (Probleme und Bedeutung).
Diät:
Diät als Lebens- und Ernährungsform; diätetische Behandlung häufiger Stoffwechsel- und Zivilisationskrankheiten.
Psychisch bedingte Störungen des Essverhaltens.
Überblick über einschlägige Fachliteratur.

11. FOOD AND BEVERAGE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Küchenführung und Organisation:
Betriebliche Einführung (Berufsbild, Hygienevorschriften, Unfallverhütung); Inventar und Ausstattung (Einsatz, Wartung und Kontrolle).
Grundzubereitungsarten der traditionellen österreichischen Küche; Qualitätsbeurteilung der verwendeten Produkte.
Richtlinien für das Zusammenstellen von Speisenfolgen (Menüzusammenstellungen; Tages- und Wochenspeisepläne).
Zubereitung von Speisen der regionalen, nationalen und internationalen Küche.
Portionieren, Anrichten und Garnieren.
Speisen der Diätküche.
Vollwertküche.
Buffets für spezielle Anlässe.
Einsatz von facheinschlägiger Software.
Service:
Ess- und Tischkultur, Gastlichkeit, Erscheinungs- und Berufsbild
der Restaurantfachkraft.
Inventar und Ausstattung (Auswahl, Handhabung; rationelle Pflege). Serviermethoden und -systeme.
Tischkultur (Gedeckarten, Spezialgedecke; Raum- und Tischgestaltung, Menü-, Speisen- und Getränkekarten).
Mise en place.
Elementare Servierregeln und rationelle Arbeitsabläufe. Restaurantservice und Gästebetreuung, Verkaufsgespräche.
Mahlzeiten des Tages, Frühstücksarten, Etagenservice, Kaffeehausservice.
Planung, Organisation und Durchführung von Bankett-, Buffet- und Catering-Veranstaltungen.
Zubereitung und Fertigstellung von Speisen vor dem Gast (Flambieren, Tranchieren, Filetieren, Marinieren).
Kontrollsysteme in Gastronomiebetrieben, Boniersysteme.
Abrechnung und Kontrolle mit EDV-Unterstützung.
Getränke:
Auswahl korrespondierender Getränke, Getränkeservice.
Ausschankmethoden, Gläserkunde.
Alkoholfreie Getränke, alkoholische Getränke (gesetzliche Vorschriften).
Bar (Arten, Ausstattung und Inventar, Zubereitung und Service von Bargetränken).
  1. Litera a
    Ausbildungsschwerpunkte

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Kommunikationsthemen:
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
beruflichen Umfeld.
Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.
Berufsspezifische und aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
Schularbeiten:
1.-4. Semester: Je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Fremdsprache und Pflichtpraktikum:
Darstellung österreichischer/regionaler Verhältnisse in der Zielsprache; Begrüßung, Betreuung und Verabschiedung ausländischer Gäste; Service, Food and Beverage, Rezeption; Freizeitanimation, Führungen.
Kommunikationstechnologien und -medien:
Telekommunikation (Telefon, Telefax, E-mail, Internet); elektronische Text- und Datenverarbeitung (exemplarische Anwendung im Rahmen von berufsspezifischen Fallbeispielen); Präsentation von Datenmaterial.
Public Relations:
Materialien und Strategien (Beispiele aus der beruflichen Praxis).
Wirtschaftssprache:
Informations- und Datentransfer (orientiert an der beruflichen Praxis); inhaltsadäquate Übertragung von Texten in die Fremdsprache.
Bearbeitung von aktuellen fremdsprachlichen Artikeln aus Fachzeitschriften, Wochenmagazinen und Tageszeitungen, sowie von Videos (CNN, NBC, BBC usw.) zur Erarbeitung von Fachvokabular, Vermittlung von Einblicken in globale wirtschaftliche Zusammenhänge und Erstellung von Dossiers zu verschiedenen Schwerpunkten.
Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.
Wirtschaft und Politik des Sprachraumes der Zielsprache.
Erstellung von Kurzberichten und Protokollen in der Fremdsprache; Kurzfassungen; Interpretation und Präsentation von graphischem und statistischem Datenmaterial.
Simulationen aus Kernbereichen der beruflichen Praxis.
Das Gesamtstundenausmaß ist auf zwei lebende Fremdsprachen aufzuteilen.
Aufteilung der Wochenstunden:

Erste lebende Fremdsprache: Zweite lebende Fremdsprache:

  1. Ziffer eins
    Semester: 2 Wochenstunden 1. Semester: 1 Wochenstunde
  2. Ziffer 2
    Semester: 2 Wochenstunden 2: Semester: 1 Wochenstunde
  3. Ziffer 3
    Semester: 3 Wochenstunden 3. Semester: 2 Wochenstunden
  4. Ziffer 4
    Semester: 3 Wochenstunden 4. Semester: 2 Wochenstunden
Schularbeiten:
  1. Ziffer eins
    bis 4 Semester: Je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit; nach
Bedarf auch dreistündig (insbesondere im 4. Semester).

UMWELTÖKONOMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Chemisches Labor:
Grundlagen:
Laboratoriumsbetrieb, Messtechnik; Sicherheitsvorschriften. Moderne Analyseverfahren (Trennverfahren, Chromatographie, Ionenaustausch). Einfache Ionennachweise, Nachweis funktioneller Gruppen. MIK-MAK-Werte, Grenzwerte.
Umweltanalytik:
Wahlweise aus den Bereichen Wasser, Luft, Boden, Müll, Chemie im
betrieblichen und privaten Haushalt, Lebens- und Genussmittel,
Baustoffe.
Spezielle Themen:
Ökologische Grundaspekte:
Ökologisch wirksame abiotische und biotische Faktoren. Regelkreise und Wirkungsgefüge in Ökosystemen. Lokale Ökosysteme (Gefüge und Funktionen, Folgen menschlichen Wirkens), globale Vernetzung der Ökosysteme, Lebensraum Erde.
Energie:
Globale und lokale Energiesituation, Energiepolitik, Strukturen der Energieversorgung. Energiebedarfsberechnungen, Energiesparmaßnahmen, energieoptimale Planung; wirtschaftliche Aspekte; Amortisationsberechnungen, Förderungen.
Lärm:
Physikalische und biologische Grundlagen. Messung, Auswirkung,
Schutz, Vermeidung; wirtschaftliche Aspekte.
Abfallwirtschaft:
Volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte (betriebliche und
gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Investitionen zur Müllvermeidung, -trennung und -wiederverwertung).
Wasser:
Wasserhaushalt, Wasserkreislauf. Gewässergüte und Gewässerschutz. Grundwasser, Trinkwasser, Nutzwasser. Abwasser. Wassernutzung im Betrieb; Investitionen zur Wasserver- und -entsorgung.
Luft:
Aufbau und Chemismus der Atmosphäre. Bedeutung für das Leben. Atmung und Atemwegserkrankungen. Emission, Transmission, Immission. Luftreinhaltung. Luftgüte. Luftverschmutzung durch Betriebe. Bedeutung von Investitionen zur Luftreinhaltung aus betrieblicher und gesamtwirtschaftlicher Sicht.
Landschaftsökologie und Raumplanung:
Ökosysteme, Biotope, Landschaftselemente; geographische und ökologische Beziehungen in und zwischen Ökosystemen. Siedlungsgestaltung (Stadtökologie, gesundes Wohnen; Beseitigung und Reparatur von Umweltschäden, Revitalisierung, Rekultivierung, Sanierungsformen).
Betriebsansiedlung (Standortwahl und Anlagenplanung unter Berücksichtigung ökologischer Auswirkungen). Naherholungsräume, Natur- und Nationalparks, Naturschutz. Sanfter Tourismus.
Landwirtschaft:
Bodenchemie, -belastung und -verbrauch. Ökologische Grundlagen des Landbaues, Agrarökosysteme im Zeitwandel.
Umweltbewusstes Konsumverhalten:
Ökologische und gesundheitliche Aspekte bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Nahrungsmitteln, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Textilien, Bau- und Werkstoffen. Konsumentenbeeinflussung durch Werbung. Alternativprodukte.
Umweltrecht:
Naturschutzrecht; verfassungsrechtliche Grundlagen, Vollzugszuständigkeiten. Zivil- und Strafbestimmungen im Umweltschutzrecht. Raumordnungs- und Eigentumsrecht, Raumordnungspolitik. Verpflichtungen durch internationales Umweltrecht.
Volkswirtschaftliche Aspekte des Umweltschutzes:
Umwelt im Wirtschaftskreislauf. Belastung der Volkswirtschaft durch Umweltzerstörung und Umweltschutzmaßnahmen (Kosten der Pflege von berufs- und umweltbedingten Erkrankungen, des präventiven Umweltschutzes und von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen). Umweltpolitik.
EDV-unterstützte Projekte.

ERNÄHRUNGS- UND BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Spezielle Ernährung:
Lebensmitteltechnologie:
Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, industrielle und alternative Produktion und Konservierung, Lagerhaltung und Handelsformen tierischer und pflanzlicher Lebensmittel. Qualitätsveränderung durch Verarbeitungstechnologien.
Kontamination von Lebensmitteln:
Fremdstoffe, Zusatzstoffe, Umweltgifte, Agrochemikalien.
Lebensmittelrecht:
Nationale und internationale Rechtsvorschriften.
Kost- und Diätformen:
Intermediärstoffwechsel. Ursachen und Krankheitsbilder der häufigsten Stoffwechselerkrankungen; Stoffwechselanomalien.
Übergewicht (Ursachen, Folgen, Therapie und Prävention). Kost- und Diätpläne für verschiedene Zielgruppen (computerunterstützte Erstellung; qualitative und quantitative Beurteilung).
Ernährungsverhalten:
Einflüsse der Massenmedien auf Lebensformen und Verhaltensmuster.
Verbraucherstatistik. Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien (Vergleich, Bewertung). Stellenwert der Fach- und Pseudoliteratur.
Welternährung:
Strukturelle Ursachen der Über- und Unterversorgung; ernährungsphysiologische Beurteilung. Nahrungsquellen der Zukunft.
Techniken der Ernährungsberatung:
Aufgabenbereiche der beratenden Psychologie. Theoretische Modelle der Beratung (Entscheidungstheorie, Problemlösen, soziale Interaktion).
Analyse körpersprachlicher Ausdrucksmittel. Organisationsformen und Techniken der Beratung; Psychologie der Gestaltung von Informationsträgern.
Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung:
Projektmanagement:
Organisation, Entwicklung, Planung, Durchführung, Evaluation. Anwendung auf Warenwirtschaft, Gästeverwaltung und Mitarbeiterführung.
Operatives Controlling:
Kosten- und Erlöscontrolling (Budgetierung, Planung von Leistung, Kosten und Erlösen, Ergebnisrechnungen, Prognosen, Kosten- und Ertragsanalysen, Berichtswesen);
Finanz-Controlling (Finanzplanung, Liquiditätsprognosen, Investitionsrechnungen, Erfolgs- und Liquiditätskontrolle).
EDV-unterstützte Projekte (bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und der Betriebswirtschaft).

BETRIEBSORGANISATION UND WIRTSCHAFTSLEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Arbeits- und Betriebsorganisation:
Ausstattung und Einrichtung von Räumen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben unter Berücksichtigung der Klassifizierungsrichtlinien.
Räumliche und personelle Struktur im Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb (Front Office, Wirtschaftsleitung, Etage, Wäscherei, Büglerei, Lager).
Arbeits- und Betriebshygiene; Arbeitssicherheit. Täglicher Arbeitsablauf der Hausdame und der Wirtschaftsleiterin.
Bedarfs-, Einsatz- und Bestandsplanung für Personal, Material und Geräte.
Organisationsarbeiten unter besonderer Berücksichtigung des Frontbüros und der Wirtschaftsleitung.
Administration im Housekeeping, wie zB Fundbuch, Stammgästekartei, Zimmerinstandhaltungskartei, Wäschebuch, Inventarverzeichnisse usw.
Dienstplan, Terminplan. Qualitätskontrolle und -sicherung. Wirtschaftlichkeitsberechnung. Computerunterstützte Organisations- und Verwaltungsarbeiten im Housekeeping und im Ökonomat. Kriterien für die Auswahl von Materialien und Einrichtungsgegenständen:
Funktionalität, Wirtschaftlichkeit (Anschaffungskosten, laufende Kosten, Pflegeeigenschaften), ästhetische, ergonomische und umweltspezifische Komponenten, baubiologische Eigenschaften (Raumklima).
Gestaltung von Gasträumen für verschiedene Anlässe.
Rationelle Reinigungs- und Pflegetechniken unter besonderer Berücksichtigung eines ökonomischen und ökologischen Betriebsmitteleinsatzes.
Arbeiten im Etagenbereich:
Etagenwagen, Etagenoffice, Verhalten im Gästezimmer, Zimmerreinigung, Abendservice, VIP-Service, Zimmerkontrolle, Wäschetausch, Arbeitsbericht, Zimmerliste.
Pflege von Zimmerpflanzen, Gestalten und Arrangieren mit floralem Material.
Küchen- und Tafelgeräte (Material; Instandhaltung und Pflege).
Textilien für Wäsche, Berufskleidung, Möbel und Dekoration (Bezeichnung, Eigenschaften, Verwendung, Pflege und Reinigung).
Umweltschonender Einkauf, kritische Betrachtung von Qualitätsnormen; Müllvermeidung und Abfallbewirtschaftung.
Energiesparmaßnahmen (Heizung, Kühlung, Geräte).
Wassereinsparung und Abwasserschonung.
Erste Hilfe.
Mitarbeiterführung:
Stellenbeschreibungen, Arbeitsplatzbeschreibungen und Anforderungsprofile für Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe. Personalverhalten. Arbeitsunterweisungen; Einführen und Anlernen neuer Mitarbeiter. Führungspersönlichkeit und Führungstechnik.
Lebensmitteltechnologie und Vorratswirtschaft:
Einsatzmöglichkeiten von Lebensmitteln (ernährungsphysiologische, ökonomische, ökologische, küchen-, lager- und konservierungstechnische Aspekte).
Lagerung von Lebensmitteln und Speisen (Arten, Kapazität, Kosten; Einfluss auf die Qualität).
Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechtes, wie Hygieneverordnung, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, usw.

HUMANÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Gesundheit und Hygiene:
Physische und psychische Gesundheit.
Persönliches Gesundheitsverhalten und Gesundheitstraining.
Gesundheitsvorsorge.
Gesundheit am Arbeitsplatz.
Unfallverhütung.
Arbeits- und Wohnumfeld:
Ergonomische Gestaltung.
Licht und Farbe, Temperatur, Raumklima, Pflanzen.
Psychische und somatische Belastungen.
Baubiologische Maßnahmen.
Ökologische Bewertung von Materialien.
Qualitätskennzeichen.
Wohnbedürfnisse in verschiedenen Lebensphasen.
Soziales Umfeld (persönliche Situationen in verschiedenen Lebensphasen. Bewältigungsstrategien).
Rechtliche Grundlagen (Beurteilung von Verträgen).
Projektplanung (Bewertungskriterien, Finanzierungsplan).
Haushaltsplanung:
Optimierung des Einsatzes von Ressourcen.
Budgetierung; volkswirtschaftliche Aspekte, Kaufkraft und Verschuldung von Haushalten.
Konsumverhalten:
Kaufentscheidung (biologische, psychologische, ökonomische und ökologische Einflussfaktoren).
Verbrauchertypen.
Konsum und persönliche Werte.
Arbeit und Freizeit:
Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit.
Problemlösungsfähigkeit, Konfliktbewältigung. Soziale Kompetenz.
Kommunikation und Präsentation.
Organisation des Arbeitsablaufes (Zieldefinition, Zeitmanagement, Arbeitsrhythmus).
Freizeitmöglichkeiten und ihre kritische Bewertung (Erholung und Regeneration, Kultur und Bildung, Kreativität und soziale Kontakte).
EDV-unterstützte Projekte.

SOZIALVERWALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Kinder- und Jugendbetreuung:
Berufe und Berufsbilder.
Institutionalisierte Einrichtungen und Träger (Kinderkrippe, Kindergarten, Jugendzentrum).
Betriebswirtschaftliche Aspekte (Aufbau- und Ablauforganisation; Finanzierung; Personalwesen).
Rechtsvorschriften (Jugendschutzgesetze, Jugendwohlfahrtsgesetz).
Gesundheitswesen:
Bedeutung, Vorsorge, Zuständigkeit. Berufe und Berufsbilder, ausübende und verwaltende Institutionen (Einrichtungen und Träger).
Krankenhausbetrieb:
Funktionsbereiche. Krankenanstalten- und Gesundheitsplanung, Betriebsführung.
Rechtsvorschriften (Sanitätsrecht; Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Krankenanstaltengesetz, Ärztegesetz).
Behindertenbetreuung:
Behinderungsarten. Heilpädagogische Berufe und Berufsbilder.
Nationale und regionale Einrichtungen und Träger (Arten, Organisation, Finanzierung, Personalwesen).
Rechtsvorschriften (Personenrecht; Behindertengesetze, Sozialhilfegesetze, Behinderteneinstellungsgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz; Fürsorgewesen; relevante Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes).
Altenbetreuung:
Grundproblematik (demographisch, gesellschaftspolitisch).
Berufe und Berufsbilder.
Institutionalisierte Einrichtungen und Träger.
Betriebswirtschaftliche Aspekte (Organisation von Einrichtungen der Altenarbeit; Finanzierung und Kosten; Personalwesen).
Rechtsvorschriften (Sozialhilfegesetze, relevante Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes).
Sozialpolitik:
Grundsätze und Schwerpunkte (Positionen von Parteien und Interessenvertretungen; Sozialpartnerschaft).
Entwicklung der Sozialpolitik (Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt- und Familienpolitik, Sozialversicherung).
Finanzierung, gesamtwirtschaftliche Aspekte. Sozialpolitik im
internationalen Vergleich.
Aktuelle Probleme.
Management in Sozialeinrichtungen:
Führungsaufgaben.
Gesprächsführung und Dynamik von Arbeitsgruppen (Organisation, Methode und Technik).
Projektmanagement (Entwicklung, Realisierung, Kontrolle).
Öffentlichkeitsarbeit; Umgang mit Behörden.
EDV-unterstützte Projekte.

KULTURTOURISTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Aufgaben, Gliederung und Methoden der Kulturtouristik:
Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Aspekte.
Bereiche:
Kulturlandschaft, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst,
Literatur, Kunsthandwerk, Esskultur.
Projektentwicklung:
Österreichisches Kulturangebot.
Betriebliche, örtliche und regionale kulturelle Angebote als
touristische Profilierungsinstrumente.
Jour-Fixe-Programme, Veranstaltungskalender, Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen.
Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank.
Musische, kunstgewerbliche, museumspädagogische und gastronomische Bereiche (Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen, Workshops, kreative und kulinarische Kursprogramme).
Kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen Entwicklungsepochen (Zeitreisen, regionale Küche, historische und religiöse Feste im Jahreskreis, Stadt-, Kloster- und Burgführungen).
Kulturpflege und Kulturpolitik (Denkmalschutz, Musik, Folklore, Brauchtum, Kulturinitiativen, Theater, Galerie- und Ausstellungswesen).
Kulturmanagement:
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren.
Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern.
Management kulturtouristischer Organisationen.
Projektmanagement:
Touristische Präsentation von Regionen; Durchführung von kulturellen Programmen auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene; Überwachung des Ablaufes von touristischen Programmen.
Mitarbeiter- und Kundenkontakte (Gesprächsführung, Verhaltenstraining und Moderation).
Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Ortsführungen).
Verkehrsgeographische Situation, Attraktivitätsfaktoren für den Reiseverkehr.
Touristisches Marketing für wichtige Teilmärkte:
Kur- und Gesundheitstourismus, Städtetourismus, Kurzreisen,
beruflich motivierte Reiseformen (Kongresse, Ausstellungen, Messen),
Cluburlaub.
Neue Trends im Freizeitbereich:
Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen, Themenparks.
Tourismuspolitik (Ziele, Träger).
Angewandtes touristisches Marketing:
Marketingkonzepte für einen Ort, eine Region; Sponsoring,
fund-raising, Kontaktaufnahme mit einschlägigen Institutionen;
Public Relations-Arbeit; Projektpräsentation.
EDV-unterstützte Projekte.

GESUNDHEIT UND SOZIALES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

Hygiene:

Umwelthygiene (Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Schadstoffe, Lärm). Ionisierende Strahlen (physikalische Grundlagen, biologische Wirkung, Schutzmaßnahmen).

Ernährung:

Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Stoffwechselanomalien (Ursachen, Folgen, Therapien, Prävention - Diäten).

Einflüsse der Massenmedien auf das Ernährungsverhalten der unterschiedlichen Altersgruppen; Verbraucherstatistiken, Zukunftsaspekte, Ernährungstheorien.

Betreuungsmaßnahmen:

Säuglings-, Kranken- und Altenbetreuung.

Gesundheitstraining:

Erste Hilfe.

Allgemeine Hygienemaßnahmen.

Störungen im Haltungs- und Bewegungsapparat.

Gesunderhaltung durch Sport, Training, Bewegung und Ernährung,

mentale Motivation, Ismakogie.

Biomechanik und Stoffwechselchemismus:

Muskel-, Fettstoffwechsel; Grundumsatz; anaerobe Schwelle; aerobe Energiebereitstellung; Atmung (O2-Utilisation, O2-Aufnahme, O2-Kapazität).

Analyse komplexer sportlicher Bewegungsabläufe (maßgeblich beteiligte Muskelgruppen) bei verschiedenen Bewegungsarten.

Soziale Verwaltung:

Sozialrecht, Arbeitsrecht. Institutionen und Verwaltung des Gesundheits- und Sozialwesens.

Wohlfahrtspflege (soziale und volkswirtschaftliche Aspekte).

Sozialmedizin (Aufgaben der Sanitätsbehörde, öffentliche Gesundheitsvorsorge).

Sanitätsrecht:

Verfassungsrechtliche Grundlagen. Organisation des Gesundheitswesens. Gesundheits- und Krankenpflege-, Krankenanstalten-, Tuberkulose-, Lebensmittel-, Epidemie-, Bazillenausscheider-, Geschlechtskrankheiten-, Suchtmittelgesetz. Gesetzliche Bestimmungen über Schutzimpfungen.

Angewandte Psychologie:

Sport- und Gesundheitspsychologie (ausgewählte Kapitel).

Psychohygiene (Prävention, Lebensführung, Selbstcoaching, Selbstmanagement).

Psychologie des kranken/alten/kurenden Menschen.

Psychologie der helfenden Berufe (Supervision, „burn out”).

Sozialpsychologie (Individuum und Gesellschaft. Interaktion, Kommunikation, Motivation und Menschenführung; Sozialisationsprozess und Sozialisationsinstanzen).

Beratung, Betreuung, Krisenintervention.

Psychosoziale Einrichtungen.

Psychosomatik:

Erscheinungen und Gegenmaßnahmen (Entspannungstechniken, Kurwesen, Rehabilitation, Lebensplan).

EDV-unterstützte Projekte.

MEDIENINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
Internet:
Zugang zu Telekommunikationsdiensten:
Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang.
Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter, sowie deren Kosten (analoger Wählzugang bis xDLS).
Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).
Provider, Online- und Zusatzdienste.
Kosten eines Internetanschlusses.
Web Site Management und -Analyse.
Telelearning (Internet Online Seminare, ...).
Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.
Zahlungsmöglichkeiten im Internet.
Internetdienste:
Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping, ...)
aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand, ...).
Alternative Online-Dienste.
Web-Design und Management:
Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.
Erstellung einfacher und fortgeschrittener Web Seiten unter
Verwendung aktueller Internet Standards.
Anbindung von Datenbanken an Web-Sites.
Erstellen, Verwalten und Warten von Web-Sites.
Informationstechnologien:
Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.
Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).
Telekommunikation:
Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in Unternehmen und Organisationen.
Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.
Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung).
Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen, Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).
Multimedia:
Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.
Multimediabeispiele für Computer Based Training.
Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen bis zum Endprodukt).
Multimediaproduktion (Autorensysteme).
Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion, Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).
Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).
Projekt(e):
Betreiben einer Web-Site zu einem Thema aus dem Bereich der informationstechnischen Grundlagen und zu allen Bereichen des Lehrstoffes zum Teil mit ausführlicher Dokumentation.
Schularbeiten:
1.-4. Semester: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Litera b
    Schulautonome Pflichtgegenstände

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Siehe auch Abschnitt römisch III (Schulautonome Lehrplanbestimmungen)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Allfällige Zusätze in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff sind mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, dass im Lehrstoff der einzelnen Semester auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.

Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma), um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungs-orientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen

Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu

vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Semester oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für jeweils nachfolgenden Schüler kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über längere Zeit beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit anderen Schülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren ist eine einstündige Schularbeit pro Semester vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Zwischen dem 2. und 3. Semester im Ausmaß von 8 Wochen in Betrieben der Wirtschaft oder des Sozialbereichs; insbesondere in den Bereichen Küche, Service, Etage und dazu in Beziehung stehenden Organisationsabteilungen.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester zulässig.
Didaktische Grundsätze:
Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler abgeleistet werden.
Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule soll darauf hinwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlasst werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtssemesters ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die semester-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes

unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen

und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.