Kurztitel

Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4,

Inkrafttretensdatum

24.12.2003

Außerkrafttretensdatum

31.08.2006

Text

                                                           Anlage 4

                                                         ------------

           HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

             Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft

                        I. STUNDENTAFEL

          (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                      Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                               Wochenstunden                 Lehrver-

A. Pflichtgegenstände            Jahrgang          Summe      pflich-

                                                              tungs-

                           I.  II. III. IV. V.                gruppe

---------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion .............  2   2   2   2   2       10         (III)

2. Deutsch ..............  3   3   2   2   3                   (I)

3. Englisch .............  3   3   3   2   2                   (I)

4. Zweite lebende

    Fremdsprache *1) .....  3   3   3   2   2                   (I)

5. Geschichte und Kultur   -   -   2   2   2                   III

6. Wirtschaftsgeographie   -   2   2   -   -                   III

7. Musikerziehung .......  1   1   -   1   -                  (IVa)

8. Verarbeitungstechnik

    und Bildnerische

    Erziehung ............  2   3   -   -   -                   IVa

9. Psychologie und

    Philosophie ..........  -   -   -   3   2                   III

10. Biologie und

    ökologische

    Umweltanalytik *2) ...  4   3   2   2   2                   II

11. Mathematik und

    angewandte Mathematik   1   2   2   2   2                   (I)

12. Umweltchemie *2) .....  3   3   3   2   2                   II

13. Physik und Umweltmeß-

    und Regeltechnik *2) .  2   3   2   1   2                   II

14. Betriebs- und

    Volkswirtschaft ......  2   2   2   -   -                   II

15. Umweltökonomie und

    Abfallwirtschaft .....  -   -   2   2   2                   II

16. Rechnungswesen *3) ...  3   3   2   2   2                    I

17. Textverarbeitung

    und Publishing *3) ...  2   2   2   -   -                  III

18. Wirtschaftsinformatik   2   -   1   1   1                    I

19. Politische Bildung und

    Recht ................  -   -   -   3   2                   III

20. Lebensraumgestaltung

    und Raumplanung *2) ..  -   -   -   3   3                   III

21. Umwelttechnologie und

    Umwelttechnik *2) ....  -   -   2   2   1                   II

22. Leibesübungen ........  2   2   2   2   2                  (IVa)

---------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

Schulautonome

  Pflichtgegenstände *4) .  2   2   2   2   2

Pflichtgegenstände mit

  erhöhtem Stundenausmaß                                        *5)

Seminare:

  Fremdsprachenseminar *1)                                       I

  Betriebsorganisatorisches

  Seminar ................                                       I

  Allgemeinbildendes

  Seminar ................                                      III

  Fachtheoretisches

  Seminar ................                                      III

  Praxisseminar ..........                                      IV

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl     32- 32- 32- 32- 32-      178 *6)

                            38  38  38  38  38

B. Pflichtpraktikum

12 Wochen zwischem (Anm.: richtig: zwischen) dem III. und

IV. Jahrgang

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *4)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übungen ...

Chorgesang ...............  1   1   1   1   1        5           V

Spielmusik ...............  1   1   1   1   1        5           V

---------------------------------------------------------------------

D. Fakultatives Praktikum

4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang

---------------------------------------------------------------------

E. Förderunterricht *4)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Deutsch .................. (2) (2) (2) (2) (-)      (8)         (I)

Englisch ................. (2) (2) (2) (2) (-)      (8)         (I)

Zweite lebende

  Fremdsprache ........... (2) (2) (2) (2) (-)      (8)         (I)

Mathematik und angewandte

  Mathematik ............. (2) (2) (2) (2) (-)      (8)         (I)

Rechnungswesen *3) ....... (2) (2) (2) (2) (-)      (8)          I

Textverarbeitung *3) ..... (2) (2) (2) (-) (-)      (6)         III

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe - Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft dient im Sinne der Paragraphen 65 und 76 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962, in der geltenden Fassung, dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Hochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in der Wirtschaft und der Verwaltung, im sicherheitstechnischen, umweltwirtschaftlichen, umweltanalytischen und sonstigen facheinschlägigen Arbeitsfeldern befähigen.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme vor allem im Umweltbereich, unter Bedachtnahme auf ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln.

Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch III a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch III b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Jahrgängen zu führen.
  2. Ziffer 2
    Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal zehn Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch III c. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch III d. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend adaptiert werden.

römisch IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Die Durchführung von Unterrichtsprojekten und die Abfassung von Projektberichten durch jeden Schüler ist im Hinblick auf das Ausbildungsziel vorgesehen (zB Umweltverträglichkeitserklärungen von Betrieben, Abfallwirtschaftskonzepte, uä.).

In allen geeigneten Fächern ist die ethische Verantwortung des Menschen besonders zu behandeln.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen; Methodenvielfalt ist anzustreben.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen. Ökologisch-umweltanalytische sowie umweltökonomische Lehrinhalte sind, wenn notwendig und nach Möglichkeit, im „Freilandunterricht” zu vermitteln.

In den Praktikumsfächern sind den Schülern auch die Grundzüge der Teamarbeit und Arbeitsorganisation zu vermitteln, in höheren Jahrgängen ist die Organisation von Arbeitsabläufen und die Anlage von Arbeitsprotokollen von den Schülern selbst durchzuführen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,.
  2. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.
  3. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
    Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.
  4. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
  5. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
    Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  6. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.
  7. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  8. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.
  9. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
  10. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache.

Telefonat.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung, Protokoll, Bewerbung, Lebenslauf).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Literarische Gattungen.

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

römisch II. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Rede und Vortrag.

Lesen und Vortragen von Texten.

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audio-visueller Medien).

Werbung und Konsumverhalten.

römisch III. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Rede und Vortrag.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung

wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

römisch IV. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Facharbeit.

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung, Informationstexte zum Schulschwerpunkt).

römisch fünf. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Interview.

Präsentation.

Gesprächs- und Fragetechnik.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Interpretation und Textkritik.

Freies Gestalten.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen;

bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch III. und römisch IV. Jahrgang: je 2 zweistündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Integration der Vorkenntnisse.

Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.

Aktuelle Themen.

Situationen des täglichen Lebens - Umweltschutz im Alltagsleben.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch II. Jahrgang:

Themen aus dem sozialen Umfeld des Schülers.

Die englischsprachige Welt, kulturelle, soziale und ökologische

Besonderheiten.

Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

römisch III. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.

Kulturleben. Umweltschutz.

Aktuelle Themen.

Standardformen der umweltökonomischen und umweltanalytischen

Korrespondenz - Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Wirtschaftskorrespondenz.

Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

römisch IV. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.

Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.

Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro. Umweltanalytik,

Umweltplanung.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

römisch fünf. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Public Relations, Marketing, betriebliche

Umweltpolitik, Umweltmanagement.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Schularbeiten:

römisch eins.-IV. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 4
    ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag. Umweltschutz im Alltag.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

römisch II. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

römisch III. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Umweltökonomie einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

römisch IV. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Abwicklung von Geschäftsfällen, die von der Norm abweichen.

Politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen des Landes/der Länder der Zielsprache.

Aktuelle Themen.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

römisch fünf. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen.

Internationale wirtschaftliche, kulturelle, politische, ökologische

und soziale Themen.

Aktuelle Themen.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz besonders im

umweltwirtschaftlichen Bereich.

Schularbeiten:

römisch eins.-IV. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

5. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch III. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung von den Anfängen bis zum Beginn des Mittelalters.

Mittelalter:

Kultur und Gesellschaft im Feudalismus. Mensch und Umwelt im Mittelalter.

Weltreiche des Glaubens.

Vom theozentrischen zum anthropozentrischen Weltbild.

Kirche und Reich.

Entwicklungen in Österreich.

Frühe Neuzeit:

Erfindungen und Entdeckungen.

Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft

(Renaissance, Humanismus, Reformation).

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Absolutismus:

Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen.

Dreißigjähriger Krieg und osmanische Expansion.

Kultur und Gesellschaft (Barock, Rokoko).

Entwicklungen in Österreich.

römisch IV. Jahrgang:

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),

Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Russische Revolution. Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

römisch fünf. Jahrgang:

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,

Nord-Süd-Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum

und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen

Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft. Europäische Integration.

Migrationsprobleme. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

Umweltgeschichte; Historische Entwicklung des Umweltbewußtseins. Weltweite und regionale Entwicklung der Umweltsituation.

6. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch II. Jahrgang:

Regionalisierung der Erde:

Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.

Grundlagen der Kartographie: Landkarte und Realität, Orientierung auf der Karte und in der Natur; Luftbildinterpretation.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen, Wirtschaftsregionen.

Industrieländer unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und Europas (Topographie):

Typen, Merkmale, Probleme.

Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.

Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen;

Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.

Veränderung städtischer und ländlicher Regionen.

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:

Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, im Handel, bei sozialen Dienstleistungen, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.

römisch III. Jahrgang:

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.

Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.

Weltwirtschaft und Weltpolitik:

Globalisierung und Regionalisierung;

Integrations- und Desintegrationsprozesse.

7. MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Vokale und instrumentale Improvisation.

Bewegungsgestaltung, Tänze.

Musiktheorie:

Allgemeine Musiklehre.

Akustische Grundbegriffe.

Die menschliche Stimme.

Musikinstrumente.

Technische Möglichkeiten der Aufzeichnung von Musik.

Einfache Notationsformen.

Musikgeschichtliche Epochen.

Werkanalyse:

Einfache formale Prinzipien, Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei;

Original und Bearbeitung.

Möglichkeiten der Rezeption von Musik.

Musik und Gesellschaft:

Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und

kulturellen Umfeld.

Akustische Umwelt und Hörgewohnheiten.

römisch II. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Klangexperimente.

Bildnerische Darstellung von Musik.

Choreographische Bewegungsgestaltung; Tänze.

Musiktheorie:

Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Musizierbereichen.

Graphische Musikaufzeichnung.

Musikgeschichtliche Epochen.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische Arbeit in kleineren musikalischen Einheiten.

Interpretationsmöglichkeiten.

Musikalische Fachsprache.

Musik und Gesellschaft:

Musik in Film, Fernsehen und Werbung.

römisch IV. Jahrgang:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Musizieren in Klassenspielgruppen.

Klangexperimente.

Improvisatorische und gebundene Bewegungsgestaltung.

Musiktheorie:

Tonsysteme im Überblick.

Musikgeschichtliche Epochen.

Klavierauszüge und einfache Partituren.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische Arbeit in größeren musikalischen Einheiten.

Formale Gestaltung innerhalb verschiedener musikalischer Gattungen.

Literarische Stoffe im Musikdrama.

Musik und Gesellschaft:

Regionales und überregionales Musikangebot und Musikpublikum.

Musik als Wirtschaftszweig.

  1. Ziffer 8
    VERARBEITUNGSTECHNIK UND BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch II. Jahrgang:

Schrift:

Rhythmus, Proportionen, Schriftgrößen. Schreibgeräte. Textgebundene

Anwendung.

Freie Anwendung; Plakatgestaltung, Grafikdesign.

Gliederungs- und Maßverhältnisse, Oberflächengestaltung,

Freihandskizze.

Fotographie und Video als Dokumentations- und Planungsgrundlage.

Grafik:

Druckgrafische Verfahren.

Plakatgestaltung mit EDV. Planung und Gestaltung fachspezifischer

Ausstellungen.

Verarbeitungstechniken (Metall, Holz, Kunststoff).

Herstellung einfacher Gebrauchswerkstücke nach eigenen Entwürfen, Planzeichnen, Planlesen.

Anfertigen von Stück- und Holzlisten.

Erstellen von Abrechnungs- und Nachkalkulationen.

Praktikum (1 bzw. 2 Wochenstunden):

Praktische Durchführung von Arbeitsaufträgen aus den Lehrinhalten nach Aktualität.

Dokumentation mittels Fotographie und Video; integrierte Projektgestaltung.

Arbeit an Produktionsmaschinen. Durchführung von Bauarbeiten.

Ausstellungsgestaltung.

Arbeitssicherheit und Unfallschutz.

  1. Ziffer 9
    PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch IV. Jahrgang:

Psychologie und Pädagogik:

Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen.

Psychische Kräfte:

Motivation und Emotion.

Kognitive Funktionen:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung.

Theorien und Techniken des Lernens.

Entwicklungspsychologie:

Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.

Kritische Lebensereignisse.

Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische Behandlungsmethoden).

Konflikte und deren Bewältigung in den Bereichen Familie, Arbeit

und Freizeit. Konfliktmanagement.

Aggressionsforschung.

Wirkungen und Gefahren legaler und illegaler Drogen.

Beratungs- und Motivationspsychologie, Beratungsgespräch,

Konfliktlösungsmethoden.

Motivationsforschung.

Umweltpsychologie.

Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.

Sexualpsychologie:

Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen.

Persönlichkeitspsychologie:

Tiefenpsychologische Hauptströmungen.

Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.

Psychosomatik, Psychohygiene.

Psychologie und Arbeitnehmerschutz, Betriebssoziologie.

römisch fünf. Jahrgang:

Sozialpsychologie:

Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch); Gruppe, massenpsychologische Phänomene anhand konkreter Beispiele.

Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation, Problemlösungsmethoden, Öffentlichkeitsarbeit.

Bürgerbeteiligungsmodelle.

Methoden der Soziologie. Meinungsforschung.

Mensch und Erkenntnis:

Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie;

Sprachphilosophie; Logik.

Mensch und Werte:

Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.

Mensch und Natur:

Ökologische Denkmuster (Natur - Technik - Gesellschaft).

Mensch und Gesellschaft:

Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe; Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze).

Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.

Mensch und Transzendenz:

Metaphysik.

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

  1. Ziffer 10
    BIOLOGIE UND ÖKOLOGISCHE UMWELTANALYTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Biologie:

Biologische Strukturen (Zytologie, Gewebe, Organe); biologische Funktionen (Wachstum, Entwicklung, Reizbarkeit, Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel);

Zelldifferenzierung, Zellteilung, Mikroorganismen.

Botanik:

Morphologie, Artkenntnis, Anatomie und Physiologie der Pflanzen;

wirtschaftlich und ökologisch wichtige Lager- und Sproßpflanzen.

Photo- und Chemosynthese, Zellatmung.

Vermehrung, Kultivierung und Lagerung von Pflanzen. Pflanzenschädlinge, Pflanzenkrankheiten, Pflanzenschutz. Geologie, Mineralogie. Kosmologie.

Entstehung der Erde, Aufbau der Erde;

wichtige Gesteine und Mineralien; Gebirgsbildung, geologische

Erosion.

Praktikum (2 Wochenstunden):

Praktische Umweltanalytik:

Ausgewählte Beispiele zu den Themen des römisch eins. Jahrganges sowie:

Gärtnerische Übungen.

Botanische Kartierungsübungen.

Lesen geologischer Karten, Profilzeichnen.

Anlage eines Herbariums.

römisch II. Jahrgang:

Zoologie:

Charakteristik der Tierstämme; vergleichende Anatomie und Physiologie tierischer Organsysteme.

Somatologie:

Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme; Entwicklung

des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung;

Ontogenese des Kindes.

Gesundheitsvorsorge:

Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung bei und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Vorsorgemedizin - Umweltschutz.

Ergonomie.

Erste Hilfe und Gesundheitstrainingkurs.

Grundlagen der Strahlenbiologie - Erste Hilfe bei Strahlenschäden.

Verhaltensforschung:

Erkenntnisse der Verhaltensänderung durch Domestikation.

Artgerechte Tierhaltung.

Tierisches und menschliches Verhalten.

Lernbiologie.

Praktikum (1 Wochenstunde):

Praktische Umweltanalytik:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch II. Jahrganges sowie:

Lebensräume der Tiere.

Kartierung im Gelände - botanische und zoologische Geländeübungen. Biologische Gewässergütebestimmung nach verschiedenen Methoden.

römisch III. Jahrgang:

System der Mikrobiologie:

Vertreter der Mikroorganismen im Bereich des Umweltschutzes und der Wasserhygiene. Biotechnologische Verfahren.

Genetik:

Mendelsche Regeln; Mutation und Modifikation; Gentransfer; Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten; Humangenetik; Eugenik.

Chancen und Risken der Gentechnik und Biotechnologie.

Praktikum (1 Wochenstunde):

Umweltanalytik:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch III. Jahrganges sowie:

Arbeitsmethoden in der Mikrobiologie.

Mikroskopieren von Mikroorganismen.

Mikroorganismen als Schädlinge und deren Bekämpfung. Mikrobiologische Wasseruntersuchung und Trinkwasserbeurteilung.

römisch IV. Jahrgang:

Evolution.

Abiotische und biotische Evolution: Entstehung des Lebens; Theorien über die Entwicklung der Arten; Evolutionsfaktoren.

Ökologie:

Abiotische und biotische Faktoren, Nahrungsketten, Stoffkreisläufe, Ökosysteme, ökologisches Gleichgewicht. Populationsdynamik. Beispiele für Ökosysteme und ihre Reaktion auf schädigende Einflüsse, Wirkung von Schadstoffen auf Organismen, Zeigerpflanzen, Symptome und Umweltschäden.

Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen.

Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz. Naturschutz und Nationalparkmanagement.

Aktuelle fachspezifische regionale und globale Probleme.

Biologische Qualitätssicherungsmethoden.

Praktikum (1 Wochenstunde):

Umweltanalytik:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch IV. Jahrganges sowie:

Messung von allgemeinen Umweltparametern.

Kleinklimabeobachtung.

römisch fünf. Jahrgang:

Boden:

Entstehung, Bodendynamik, Bodenorganismen, Bodenfruchtbarkeit;

Gefährdung des Bodens.

Spezielle Ökologie verschiedener Lebensräume.

Landschaftsökologie:

Naturlandschaft - Kulturlandschaft; Landwirtschaft und ihr Einfluß

auf den Naturhaushalt; Siedlungs- und Stadtökologie. Globale

Umweltprobleme.

Überernährung - Unterernährung.

Ökologische Qualität der Landschaft.

Praktikum (1 Wochenstunde):

Messung abiotischer Umweltfaktoren.

Praktische Umweltanalytik:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch fünf. Jahrganges sowie biologische

und pflanzensoziologische Biotopkartierung.

  1. Ziffer 11
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Integration von Vorkenntnissen:

Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Lineare Gleichungssysteme.

Funktionen:

Allgemeine Eigenschaften.

Geometrie:

Planimetrie.

römisch II. Jahrgang:

Gleichungen und Ungleichungen:

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.

Exponentialgleichungen.

Funktionen:

Rationale Funktionen.

Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);

Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Stereometrie.

Komplexe Zahlen:

Darstellungen. Grundrechenoperationen.

römisch III. Jahrgang:

Differentialrechnung:

Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient. Differentiationsregeln.

Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.

Wahrscheinlichkeit und Statistik:

Technische und naturwissenschaftliche Statistik. Klassischer und

statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen mit

Wahrscheinlichkeiten.

Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).

Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).

Regression und Korrelation.

römisch IV. Jahrgang:

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.

Wirtschaftsmathematik:

Finanzmathematik.

Kosten- und Preistheorie.

Lineare Optimierung.

römisch fünf. Jahrgang:

Spezialkapitel der angewandten Mathematik im Bereich der Umweltanalytik, Naturwissenschaft und Wirtschaft.

Trigonometrie; Vermessungsmathematik; Statistik;

Wirtschaftsstatistik; mathematische Methoden in der Qualitätssicherung.

Schularbeiten:

römisch eins.-V. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 12
    UMWELTCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Allgemeine Chemie:

Das naturwissenschaftliche Weltbild, Denken in Modellen.

Stoffe und Stoffeigenschaften, Trennungsverfahren von Stoffen;

Elementbegriff; chemische Formeln.

Bau der Materie, Atommodelle, Periodensystem der Elemente;

chemische Bindungen.

Stöchiometrie; stöchiometrisches Rechnen; Wärmetönung chemischer Reaktionen; Katalyse, Wirkung und Bau von Katalysatoren.

Elektrochemie - Redoxvorgänge.

Korrosion, Theorie der Verbrennung (Wirbelschichtverfahren, usw.).

Säuren, Basen-Reaktionen, Neutralisationsreaktion, Protolyse des Wassers; pH-Wert, Pufferung.

Anorganische Chemie:

Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser, Luft.

Edelgase, Halogene, Elemente der römisch IV., römisch fünf. und römisch VI. Hauptgruppe. Metalle, Halbmetalle (Gewinnung, Verwendung, Umweltbedeutung). Kohlenstoff und seine anorganischen Verbindungen.

römisch II. Jahrgang:

Organische Chemie:

Zusammensetzung organischer Verbindungen.

Hybridisierungszustände des Kohlenwasserstoffatoms; gesättigte und ungesättigte Kohlenwasserstoffe, Halogenalkane; Reaktionstypen in der organischen Chemie.

Aromate, Benzolhomologe, kondensierte aromatische Kohlenwasserstoffe; Kohle, Erdöl.

Alkohole, Phenole, Äther, Oxidationsprodukte der Alkohole, Carbonsäuren, optische Aktivität, Ester.

Naturstoffe: Fette, Seifen; Amine, Amide, Aminosäuren, Lipide, Lipoide, fettähnliche Naturstoffe, Kohlenhydrate, Proteine, Proteide, bedeutende organische Umweltschadstoffe - organische Umweltbelastung.

Kunststoffe (Struktur, Eigenschaften, Verarbeitung). Farbstoffe (Herstellung, Eigenschaften, Umweltverträglichkeit).

Textilien (Eigenschaften, Ausrüstung, Körper- und Umweltverträglichkeit).

Praktikum (1 Wochenstunde):

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch eins. und römisch II. Jahrganges.

Probennahme, Trennungsmethoden; einfache Labortätigkeiten, Sicherheit und erste Hilfe im Labor und bei Chemieunfällen.

römisch III. Jahrgang:

Ökosysteme und ihre Belastung durch Chemikalien.

Herkunft verschiedener umweltwirksamer Chemikalien; Entstehung in Produktionsprozessen, Emission, Transmission, Immission, Desposition, Anreicherung; Veränderungen von Umweltchemikalien während dieser Vorgänge. MIK-, MAK-, ADI-Wert, Umwelttoxikologie, analytischer Nachweis von Umweltbelastungen im Wasser, Herkunft dieser Stoffe, Konzentrationsangaben, Grenzwerte. Schadstoffe. Kennwerte (TOC, AOX, usw.).

Praktikum (2 Wochenstunden):

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch III. Jahrganges.

Wasseranalytik nach den gängigen Normen und Methoden;

Müllanalytik, Aufspüren von Altlasten;

Probennahme nach gültigen Normen.

römisch IV. Jahrgang:

Schadstoffe:

Schadstoffe und ihre Wirkung; Verhinderung der Schadwirkung chemischer Stoffe; chemische, physikalische und biologische Kennwerte von Schadstoffen; Maßnahmen bei Unfällen mit giftigen Stoffen.

Ermittlung von Gefahrenpotentialen.

Technische Chemie:

Technische Werkstoffe.

Rezyklierbarkeit bzw. Umweltverträglichkeit diverser Werkstoffe; Arbeitnehmerschutz im Betrieb, bei der Arbeit mit gefährlichen Stoffen oder Strahlung uä.

Chemie von Baustoffen, Umweltverträglichkeit - Chemie der Reinigung (Körper, Textilien, Gebäudereinigung; Reinigungsmittel, Wirkung und Umweltverträglichkeit).

Verschiedene Methoden des Auffindens, Untersuchens und Sanierens

von Altlasten.

Luft:

Inhaltsstoffe und Schadstoffe, analytische Nachweismethoden, Toxikologie der Luftschadstoffe; Herkunft und Veränderung der Luftschadstoffe; Treibhaus- und Ozonproblem. Rauchgasanalyse verschiedener Anlagen.

Praktikum (1 Wochenstunde):

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch IV. Jahrganges.

römisch fünf. Jahrgang:

Boden:

Herkunft und Nachweismethoden von Stoffen im Boden.

Ausgangsstoffe und Herstellung von Stickstoff-, Kali- und Phosphordünger. Energie- und Stoffkreisläufe als Bedingung für den Düngemitteleinsatz; Chemismus des Bodens, Mineralienzusammensetzung, Wasserhaushalt und Bodenfruchtbarkeit.

Qualitätssicherung in der chemischen Produktion und im Labor.

Biochemie:

Aminosäuren, Peptide, Proteine, Proteinsynthese; Enzyme,

Nukleinsäuren.

Biotechnologie und Gentechnologie:

Arbeitsmethoden; Chancen und Risken; Sicherheit im gentechnischen

Labor; Stoffwechselvorgänge der Organismen.

Richtige Zubereitung der Nahrung, Belastung der Nahrung,

Anreicherungsvorgänge.

Praktikum (1 Wochenstunde):

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch fünf. Jahrganges.

  1. Ziffer 13
    PHYSIK UND UMWELTMESS- UND REGELTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Physik als Naturwissenschaft:

Aufbau der Körper, physikalische Stoffeigenschaften; Messen, Wägen, physikalische Größen, Maßsysteme.

Wärmelehre (Wärmemenge und Phasenübergänge, Wärmeleitung, Wärmeströmung und Wärmestrahlung). Wärmedämmung, k-Wert.

Wärmekraftmaschinen und Umweltproblematik.

Physik von Flüssigkeiten (physikalische Eigenschaften des Wassers).

Physik der Gase (Gasgesetze; Klima und Wetter, Wetterelemente, Wetterbeobachtung, Biowetter, Gastransport in der Atmosphäre).

Praktikum (1 Wochenstunde):

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch eins. Jahrganges sowie:

Sicherheit im Labor, Heizlastrechnung.

römisch II. Jahrgang:

Mechanik:

Statik - Kraft und Kraftmessung, Drehmoment; Statik von Bauelementen; Eigenschaften von Festkörpern; Festigkeitslehre.

Dynamik - Bewegung; Energie; Arbeit und Leistung, Wirkungsgrad.

Magnetismus:

Magnetisches Feld der Erde.

Praktikum (1 Wochenstunde):

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch II. Jahrganges sowie:

Bestimmung des Wirkungsgrades von Geräten, Energiesparmaßnahmen. Qualitative und quantitative Methoden.

römisch III. Jahrgang:

Elektrizität:

Elektrostatik - atmosphärische Elektrizität; Bioelektrizität.

Elektrodynamik - elektrischer Strom - Spannung, Stromstärke, Arbeit und Leistung, Stromerzeugung und Umweltschutz, Stromtransport;

Funktion wichtiger Elektrogeräte.

Energiebilanz von Betrieben; Energiesparmaßnahmen.

Elektronik, elektronische Bauelemente;

Steuerungs- und Regeltechnik.

Grundlagen der Kybernetik, Regelkreis, Steuerungs- und Regeleinrichtungen, Planungen und zeichnerische Darstellungsformen

von Regelvorgängen.

Praktikum (1 Wochenstunde):

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch II. und römisch III. Jahrganges sowie:

Heizlastrechnung von Wärmedämmung, Unfallschutz bei Strom.

römisch IV. Jahrgang:

Steuerungs- und Regeltechnik; Übertragungsfunktionen, Schaltungsverwandlung; Regelung von Umweltschutzeinrichtungen im Abwasser-, Abgas- und Meßtechnikbereich.

Regelung von verschiedenen Heizanlagen im Abgasbereich.

Akustik:

Schall, Schallausbreitung und Schallmessung;

Lärm und Lärmschutz nach gängigen Normen.

Optik:

Dualismus des Lichtes, Lichtausbreitung, Lichtenergie;

Optische Geräte, Photovoltaik.

Praktikum (1 Wochenstunde):

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch III. und römisch IV. Jahrganges.

römisch fünf. Jahrgang:

Strahlung und Strahlungsmessung, UV, IR, radioaktive Strahlung.

Strahlungswirkung und Strahlungsschutz.

Atomphysik:

Bau des Atomkernes, Elementarteilchen; Kernspaltung, Kernfusion,

nukleare Anlagen; radioaktiver Abfall.

Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten.

Praktikum (1 Wochenstunde):

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch IV. und römisch fünf. Jahrganges.

  1. Ziffer 14
    BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmen - Haushalte - Staat).

Wirtschaftssektoren.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl

(Umweltbeeinflussung).

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

Wechsel:

Regelmäßiger und unregelmäßiger Wechselumlauf.

römisch II. Jahrgang:

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).

Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl

der Rechtsform.

Wirtschaftsstruktur Österreichs:

Betriebs- und Beschäftigtenstruktur. Veränderungen.

Produktionsbetriebe:

Handwerk, Industrie.

Dienstleistungsbetriebe:

Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel);

Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser);

Post (Nachrichten- und Güterbeförderung);

Versicherung;

Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse.

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;

Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.

Personalbereich:

Rechte und Pflichten des Mitarbeiters.

Schriftverkehr (Bewerbung; Lebenslauf; Arbeitsvertrag; Kündigung,

Arbeitszeugnis).

römisch III. Jahrgang:

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.

Betrieb und Umwelt (Verflechtung des Betriebes mit der ökologischen und sozialen Umwelt.)

Absatz:

Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches

Instrumentarium.

Geld und Währung:

Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Oesterreichische Nationalbank.

Preis:

Markt und Preis; Preisbildung im Modell;

Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration,

wirtschaftspolitische Einflußnahme.

Außenwirtschaftliche Verflechtungen:

Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs; internationale Wirtschaftshilfe.

Wirtschaftsgemeinschaften.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:

Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik.

Volkswirtschaftliche Gesamtziele:

Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung.

Volkswirtschaftliche Theorien.

Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme:

Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von

Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik;

wirtschaftspolitische Maßnahmen.

Öffentliche Wirtschaft:

Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich.

  1. Ziffer 15
    UMWELTÖKONOMIE UND ABFALLWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch III. Jahrgang:

Ökologie als Langzeitökonomie:

Belastung der Volkswirtschaft durch Umweltzerstörung und Umweltsanierungsmaßnahmen; Volkswirtschaftliche Kosten der Pflege von berufs- und umweltbedingten Erkrankungen; Volkswirtschaftliche Folgen von präventivem Umweltschutz und aktiven Gesundheitsvorsorgemaßnahmen.

Verkehr und Umweltschutz (Waren-, Güter-, Personen- und Informationstransport und Umweltfolgen; Aufgaben des Gefahrengutbeauftragten).

Abfallwirtschaft:

Gesetzliche Grundlagen der Länder.

Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftsgesetz,

Begleitscheinsystem; Abfallanalyse nach Ö-NORM;

Abfallbeauftragter (Aufgaben, Rechtsstellung, Branchenkonzepte der Abfallwirtschaft; Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes).

Betriebe der Umweltwirtschaft. Ver- und Entsorgungsbetriebe.

Kommunalwirtschaft:

Stellung der öffentlich-wirtschaftlichen Einrichtungen in der Gesamtwirtschaft; Einrichtungen der öffentlichen Wirtschaft; kommunale Umweltschutzeinrichtungen.

römisch IV. Jahrgang:

Qualitätssicherung:

Öko-Audit nach internationalen Normen, Aufgaben eines Umweltqualitätsmanagementsystems.

Kostenvergleich:

Umweltsanierung, aktiver Umweltschutz; Kosten-Nutzenanalysen von

Recyclingmaßnahmen.

Verfahrensvergleichs- und Investitionsrechnung.

Verbuchung von Geschäftsfällen in einem Betrieb mit umweltrelevanten Kosten im Rahmen einer Finanzbuchführung anhand einer Belegsammlung.

Stoff- und Energiebilanz (Ökobilanz) für Verfahren bzw. Güter:

Bilanzierungsgrundlagen; Bewertung von Bilanzposten (einschließlich der Waren- und Materialbewertung sowie der Bewertung der Halb- und Fertigungserzeugnisse); Ermittlung des handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Erfolges; Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Marketing, Marktforschung:

Vermarktung von Produkten und Ideen.

Öko-Marketing, Öko-Design.

Handel und Umweltschutz.

Organisation des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes; Kosten-Nutzen-Analysen von Arbeitnehmerschutzeinrichtungen.

römisch fünf. Jahrgang:

Finanzierung und Investition:

Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.

Öko-Finanzierung, Instrumentarien in Österreich und in der Europäischen Union.

Außenhandel:

Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten

(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung

(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.

Unternehmensführung:

Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen, Umwelt- und Qualitätsmanagement (ISO 9000 und 14000) im Betrieb.

Mitarbeiterführung:

Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile; Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt; Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses; betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung.

Mitarbeitermotivation; Humanisierung der Arbeitswelt.

Sicherheitsanalysen für Betriebe:

Giftbeauftragter (Aufgaben des Beauftragten für den Giftverkehr;

Transport von gefährlichen Stoffen. Gefahrenanalyse:

Kosten-Nutzen- Rechnung, Vermeidung).

16. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung, Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung laufender Geschäftsfälle; Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung

(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

römisch II. Jahrgang:

Jahresabschluß:

Grundzüge der Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung;

Rechnungsabgrenzung;

Rückstellungen;

Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;

Jahresabschluß der Einzelunternehmung.

Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.

Wertpapierabrechnung.

Organisation:

Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).

römisch III. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung. Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.

Ökokostenkalkulation, „ökologisch wahrer Preis”, Qualitätskosten, Fehlerkosten.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen.

Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in der Kostenrechnung. Betriebsergebnisse (Berechnung, tabellarische und grafische Präsentation). Kalkulation.

Kontierung und Verbuchung schwieriger Geschäftsfälle.

römisch IV. Jahrgang:

Rechnungswesen eines öffentlichen Betriebes (vorzugsweise mit Schwerpunkt Umweltschutz): Finanzbuchführung; Kostenrechnung einschließlich Kalkulation.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle; Besonderheiten der Personalverrechnung in öffentlichen Betrieben.

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung.

römisch fünf. Jahrgang:

Bilanzlehre:

Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges.

Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik). Ermittlung von ökologischen und abfallwirtschaftlichen Kennzahlen.

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung), Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche Investitionsbegünstigungen.

Steuer und Umweltschutz (Gemeinkostenprinzip - wahrer Preis;

Verursacherprinzip - Internalisierung externer Kosten):

Jahresabschlüsse:

Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Abschlüsse unter Berücksichtigung schwieriger Bewertungsprobleme und steuerlicher Investitionsbegünstigungen (Ökoförderungen).

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch IV. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 17
    TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute.

Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.

Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen

Bereiches.

Einführung in die Phonotypie.

Büroorganisation:

Postbearbeitung, Telefon, Fax.

römisch II. Jahrgang:

Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.

Serienbriefe.

Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.

Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher

Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr mit Behörden) nach

Direktdiktat und Tonträgern.

Einführung in die selbständige Texterstellung.

Grundlagen der Typographie und des Layouts.

Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten; Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.

Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation:

Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.

römisch III. Jahrgang:

Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.

Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation, Datenbanken, usw.).

Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen.

Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.

Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.

Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation:

Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.

Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Dieser erfordert ua., dass der Schüler

Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.
Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch”, „Zweite lebende Fremdsprache”, „Betriebs- und Volkswirtschaft” und „Rechnungswesen” ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für „Wirtschaftsinformatik” gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten.

Schularbeiten:

römisch eins.-III. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten, im römisch III. Jahrgang bei Bedarf auch zweistündig.

18. WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirkung von Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation. Grafik.

römisch III. Jahrgang:

Standardsoftware:

Datenbanken, Datenbeschaffung, Tele-housing.

Verknüpfung von Textverarbeitungsprogrammen mit anderer Software

(Verwendung von Datenbanken, Einbindung von Grafiken, Bildern, Tabellenkalkulationen, uä.).

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Individuum, Gesellschaft.

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.

römisch IV. Jahrgang:

Umweltanalytische und umwelttechnische Software.

Umweltmeßtechnik.

Grafische Gestaltung.

römisch fünf. Jahrgang:

EDV-Vernetzungen.

Meßeinrichtungen.

Adaptieren von Standardsoftware, Internet.

  1. Ziffer 19
    POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch IV. Jahrgang:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes.

römisch fünf. Jahrgang:

Naturschutzrecht:

Wichtige Bestimmungen und deren Gültigkeit, Schutzgebiete,

Nationalparks.

Strafrecht:

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen

fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

Umweltstrafrecht.

Umweltschutzrecht:

Verfassungsrechtliche Grundlagen in Österreich;

Vollzugszuständigkeiten; Rechtsgrundlagen der Luftreinhaltung; der Gewässerreinhaltung, Abfallwirtschaft; Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltinformationsgesetz, Verordnungen zu den jeweiligen Umweltschutzgesetzen (zB Verpackungsverordnung, Batterieverordnung), Bürgerbeteiligung; Chemikalienwesen; Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds; Bodenschutzrecht. Zivil- und Strafbestimmungen im Umweltschutz; Internationales Umweltrecht (EG-Recht) und daraus erwachsende Verpflichtungen für Österreich; Verpflichtungen Österreichs durch internationale Verträge.

Aufgaben des Störfall-Sicherheitsbeauftragten:

Gesetzliche Regelungen, Pflichten, Verantwortung.

Strahlenschutz:

Gesetze, Verordnungen; Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten.

Giftbeauftragter:

Aufgaben. Gesetzliche Grundlagen für den Verkehr mit Giften und deren Transport.

Aufgaben der Sicherheitsvertrauensperson. Vorschriften und Gesetze bezüglich des Arbeitnehmerschutzes; Aufgaben der Sicherheitsfachkraft.

  1. Ziffer 20
    LEBENSRAUMGESTALTUNG UND RAUMPLANUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch IV. Jahrgang:

Umweltgerechtes Bauen, Bautenschutz: Physikalische und chemische Methoden und deren Umweltverträglichkeit.

Wohnbau:

Grundzüge der Baubiologie.

Sozialer Wohnbau; Wohnbauförderung.

Gestaltung des unmittelbaren Wohnbereiches (Gestaltung und Pflege der Wohnung).

Mittelbarer Wohnbereich (Fassadengestaltung, Gartengestaltung;

Anlage und Pflege von Parkanlagen).

Pflege von Fassaden und Gebäuden.

Arbeitsplatzgestaltung:

Humanisierung von Büro und Betrieb; Ergonomie.

Grünraumgestaltung im Siedlungsgebiet; Fassadengestaltung in Straßenzügen; Straßengestaltung, Spielplatzgestaltung. Pflege kommunaler Einrichtungen.

Landschaftsgestaltung (Planung, Anlage, Pflege bzw. Erhaltung von Landschaftselementen; Naturschutz und Fremdenverkehr).

Geländekartierung und Typisierung.

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz:

Ursachen ökologischer Probleme; raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung des Siedlungs- und Landschaftsbildes und der Umweltqualität (Grundwasserschutz, Bodenschutz); Deponieklassen, Anlage von Deponien.

Praktikum (1 Wochenstunde):

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch IV. Jahrganges.

römisch fünf. Jahrgang:

Raumplanung, Planungsräume; Ver- und Entsorgungseinrichtungen; Verkehrsplan (öffentlicher Verkehr und Individualverkehr). Spezielle raumplanerische Bedingungen in Österreich.

Raumordnung:

Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).

Ökologische Auswirkungen von Erschließungsmaßnahmen.

Arbeitnehmerschutz und Verkehr.

Praktikum (2 Wochenstunden):

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch fünf. Jahrganges.

  1. Ziffer 21
    UMWELTTECHNOLOGIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

römisch III. Jahrgang:

Abfallwirtschaft:

Abfallstromanalyse in verschiedenen Branchen; Müllanalyse; Branchenabfallwirtschaftskonzepte; Abfallbehandlung. Müllsammel und -trennsysteme. Sortier-, Behandlungs-, Recyclinganlagen; Deponierung. Kompostierung. Thermische Müllbehandlung.

Wasser:

Trink- und Brauchwassergewinnung. Kommunale Wasserver- und

-entsorgungssysteme. Trink-, Brauch- und Abwasserbehandlung.

Kläranlagen.

Praktikum:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch III. Jahrganges.

römisch IV. Jahrgang:

Maschinen und Maschinenelemente der Umwelttechnik.

Landschafts- und Kommunalflächenpflege, Pflegemaschinen, Arbeitsorganisation.

Luftreinhaltung, abgasarme Technologien; Filtertechnologien (notwendige Geräte und deren Funktion), Bauteile zur Wärme- und Schalldämmung, moderne Heizungssysteme.

Geräte zur Textil- und Gebäudereinigung.

Fachkunde: Sicherheitsfachkraft, Bau und Funktion gängiger Arbeitnehmerschutzeinrichtungen an Maschinen, Gebäuden und Geräten.

Praktikum:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch IV. Jahrganges.

römisch fünf. Jahrgang:

Ausstattung von Branchen mit Umweltschutzeinrichtungen. Umwelttechnikkonzepte für Betriebe.

Ökologische Qualitätssicherung im Betrieb nach gültigen Normen.

Betriebliche Sicherheitstechnik.

Transportgeräte für gefährliche Güter.

Risikoanalysen und Vergleichsrechnung bei Umweltschutzmaßnahmen.

Praktikum:

Ausgewählte Beispiele zu Themen des römisch fünf. Jahrganges.

  1. Ziffer 22
    LEIBESÜBUNGEN

Lehrplan für Leibesübungen Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,.

ERWEITERUNGSBEREICH

Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  2. Ziffer 2
    ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  3. Ziffer 3
    ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

  1. Ziffer eins
    durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. Ziffer 2
    durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro

Lernjahr vorzusehen.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma), um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Zwischen dem römisch III. und dem römisch IV. Jahrgang im Ausmaß von 12 Wochen in Betrieben der Wirtschaft oder des Umweltbereichs; insbesondere in den Bereichen Produktion, Umweltanalytik, Verwaltung und dazu in Beziehung stehenden Organisationsabteilungen.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

  1. Litera a
    Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

  1. Litera b
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

D. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum soll zwischen dem römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang in der Dauer von 4 Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

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*1) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichung Anmerkung, richtig: Bezeichnung) der Fremdsprache anzuführen.

*2) Einschließlich Praktikum.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).

*5) Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003,) *6) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick

auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen zu treffen; siehe im Übrigen Abschnitt römisch III.