Kurztitel

Lehrverpflichtung der Lehrer an der Heeresversorgungsschule

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 591 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2004

Text

Anwendungsbereich

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung ist auf an der Heeresversorgungsschule verwendete Lehrer anzuwenden.
  2. Absatz 2,Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.