Kurztitel

Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges ausländische Unternehmer

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 584 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

24.12.2003

Text

Paragraph 3,

Diese Verordnung ist auf steuerbare Umsätze und sonstige Vorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.