Kurztitel

Vorübergehende sachliche Immunität von Kulturgut-Leihgaben zum Zweck der öffentlichen Ausstellung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 133 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

31.12.2003

Text

Paragraph 3,

Die Zusage bewirkt, dass dem Rückgabeanspruch des Verleihers keine Rechte entgegengehalten werden können, die Dritte an dem Kulturgut geltend machen.