Absatz eins,Der Denkmalbeirat ist ein Gremium zur Beratung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (im Folgenden: die Bundesministerin) und des Bundesdenkmalamtes bei der Lösung von Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Der Denkmalbeirat ist gemäß Paragraph 5, Absatz 5, DMSG vor Erteilung einer Bewilligung zur Zerstörung eines Denkmals zu hören.