Elektronischer Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 561 aus 2003,
Paragraph eins
13.12.2003
Anträge auf Studienbeihilfe können auch in elektronischer Form bei der Studienbeihilfenbehörde unter Verwendung der elektronisch bereitgestellten Formulare eingebracht werden.