Kurztitel

Elektronischer Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 561 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

13.12.2003

Text

Paragraph eins,

Anträge auf Studienbeihilfe können auch in elektronischer Form bei der Studienbeihilfenbehörde unter Verwendung der elektronisch bereitgestellten Formulare eingebracht werden.