Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 2003,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 58

Inkrafttretensdatum

01.01.2004

Text

58. VERWENDUNGSGRUPPE H 1

Ernennungserfordernisse:

58.1. Die Ziffer 12 Punkt 12 bis 12 Punkt 18 sind mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle einer Dienstleistung als Berufsmilitärperson der Verwendungsgruppe M BO 2 eine um drei Jahre längere Dienstleistung als Berufsoffizier der Verwendungsgruppe H 2 tritt.

Definitivstellungserfordernisse:

58.2. Die Ziffer 12 Punkt 20 und 12 Punkt 21 sind mit der Maßgabe anzuwenden, daß an die Stelle der Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BO 1 die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe H 1 tritt.