Absatz eins,Das Dienstverhältnis wird aufgelöst durch
- Ziffer einsAustritt,
- Ziffer 2Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses,
- Ziffer 3Entlassung,
- Ziffer 4Amtsverlust gemäß Paragraph 27, Absatz eins, des Strafgesetzbuches, Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,,
- Ziffer 4 aEintritt der Unzulässigkeit der Zurückziehung eines Antrages auf Leistung eines besonderen Erstattungsbetrages an das Versorgungssystem der Europäischen Gemeinschaften nach Paragraph 2, Absatz 2, letzter Satz des EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetzes (EUB-SVG) oder an die Pensionsversicherung für das Staatspersonal nach Paragraph 2, Absatz 2, letzter Satz des Bundesgesetzes über die Leistung eines besonderen Erstattungsbetrages anlässlich der Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Fürstentum Liechtenstein als Richter oder Staatsanwalt, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003,,
- Ziffer 5
- Litera abei Verwendungen gemäß Paragraph 42 a, :Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft,
- Litera bbei sonstigen Verwendungen:
- Sub-Litera, a, aVerlust der österreichischen Staatsbürgerschaft, wenn nicht die Staatsangehörigkeit eines vom Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, erfaßten Landes gegeben ist,
- Sub-Litera, b, bVerlust der Staatsangehörigkeit eines vom Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, erfaßten Landes, wenn nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen vom Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, erfaßten Landes oder die österreichische Staatsbürgerschaft gegeben ist,
- Ziffer 6Begründung eines unbefristeten Dienstverhältnisses zu einem Land (zur Gemeinde Wien) als Mitglied eines unabhängigen Verwaltungssenates,
- Ziffer 7Tod.