Militärberufsförderungsgesetz 2004
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 2003,
Paragraph 15
01.01.2004
Auf Berufsförderungen, die vor dem 1. Jänner 2004 genehmigt oder begonnen wurden, ist das MilBFG in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.