Absatz eins,Auf Antrag ist der Militärperson auf Zeit während des Dienstverhältnisses eine Berufsförderung mit Bescheid zu bewilligen. Die Bewilligung ist zu erteilen, sofern gegen die Berufsförderungsmaßnahme kein Einwand wegen
- Ziffer einsmangelnder Fähigkeiten oder
- Ziffer 2mangelnder Verwendungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt besteht.