Absatz eins,Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft sowie damit im Zusammenhang stehende Erklärungen hat jeder Jugendwohlfahrtsträger zu beurkunden und zu beglaubigen.
Jugendwohlfahrtsgesetz 1989
Bundesgesetzblatt Nr. 161 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 69 aus 2013,
Paragraph 41
01.01.2005
30.04.2013