Exekutionsordnung ÜR
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 112 aus 2003,
BG
Artikel 32, Paragraph 5,
01.01.2005
EO
23/04 Exekutionsordnung
Paragraphen 393 und 402 EO in der Fassung dieses Bundesgesetzes sind anzuwenden, wenn der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach dem 31. Dezember 2004 eingebracht wurde; wurde die einstweilige Verfügung von Amts wegen erlassen, wenn das Datum der Entscheidung nach dem 31. Dezember 2004 liegt.
31.05.2021
10001700
NOR40047095