Außerstreitgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2003,
Paragraph 199
01.01.2005
23.06.2006
römisch sechs. Hauptstück
Schluss- und Übergangsbestimmungen
In-Kraft-Treten
Paragraph 199, Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft. Es ist - soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird - auch auf Verfahren anzuwenden, die vor dem In-Kraft-Treten anhängig geworden sind.