Absatz eins,Vor der Bewilligung der Annahme eines minderjährigen Kindes sind zu hören
Außerstreitgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2003,
Paragraph 90
01.01.2005
31.12.2009
1. das minderjährige Kind unter sinngemäßer Anwendung des Paragraph 105 und 2, der Jugendwohlfahrtsträger.