Absatz eins,Der Abänderungsantrag hat neben den allgemeinen Erfordernissen eines Anbringens zu enthalten:
- Ziffer einsdie Bezeichnung des Beschlusses, dessen Abänderung begehrt wird;
- Ziffer 2die Gründe, weshalb die Abänderung beantragt wird;
- Ziffer 3Angaben über die Umstände, aus welchen sich die Einhaltung der Frist nach Paragraph 74, ergibt.